Die GEMA verklagt vor dem Landgericht München den US-Anbieter Suno, mit deren Software man KI-generierte Musik herstellen kann. Das Argument: Die Musik sei teilweise zum Verwechseln ähnlich mit bekannten Songs, die nur über die GEMA zu lizenzieren seien. Die Gema leitet daraus ab, dass Suno „das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen“, heißt es von der GEMA.
Die GEMA hat bereits Klage gegen die Firma OpenAI erhoben als Betreiber von ChatGPT, die nicht die Komposition, sondern Songtexte verwenden würde.
Die Verfahren werden bis zur letzten Instanz vermutlich einige Jahre dauern. Die Ergebnisse aber sind wegweisend und können für Nutzer der KI-generierten Texte bzw. Musik unter Umständen fatale Folgen haben: Denn womöglich verwerten dann auch sie Texte oder Musik, ohne die Urheber angemessen finanziell daran zu beteiligen.
Lizenzmodell der GEMA
Die GEMA hat bereits Ende 2024 ein Lizenzierungsmodell vorgestellt, das auf zwei Säulen beruht: Einmal die Verwertung durch die KI-Anbieter, und zum anderen die Verwertung durch Folgenutzungen: Denn letztere beruhen maßgeblich auf den Ursprungswerken und enthalten nach neuesten Studien ebenfalls schutzfähige Elemente der Werke, mit denen die Künstliche Intelligenz trainiert wurde, heißt es dazu bei der GEMA. Vor diesem Hintergrund sollen Nutzer, die KI-generierte Musikinhalte verwenden und monetarisieren möchten, dies auch rechtlich abgesichert tun können, ohne das Risiko einer Rechtsverletzung einzugehen.