Darf man einen Saal, einen Raum oder ein Podium fotografieren, wenn im Hintergrund Bilder aufgehängt sind? Oder darf man eine Präsentation eines Vortrags fotografieren, wenn in der Präsentation Bilder eingeblendet sind? Und vor allem: Darf man dann diese Fotos später verwenden?

Grundsätzlich gilt: Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Das Foto/Bild an der Wand, das Foto in der Präsentation… wer es also abfotografiert, braucht grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers.

Der Urheber muss bspw. nicht gefragt werden, wenn das Foto im Hintergrund ein sog. Beiwerk ist. Von einem Beiwerk spricht man, wenn das im Hintergrund zu sehende, urheberrechtlich geschützte Werk (z.B. eben ein Foto) austauschbar und nicht für das Motiv des Hauptbildes wichtig ist.

Nehmen wir folgendes Beispiel an:

Auf einer Tagung spricht ein Referent, er hat eine Power Point-Präsentation erstellt. In dieser hat er Stichworte zu seinem Vortrag aufgeschrieben. Um die Präsentation etwas aufzulockern, hat er zum Thema passende Fotos in die Präsentation eingefügt.

Der Tagungsveranstalter beauftragt einen Fotografen, Fotos der Vorträge bzw. der Referenten zu erstellen, und stellt diese Fotos später zu Werbezwecken auf seine Webseite.

Der Urheber eines Fotos, das der Referent in seine Präsentation eingebunden hatte, findet mittels Such-Software sein Foto im Foto des Tagungsveranstalters und schickt ihm eine Abmahnung.

Tatsächlich hat der Veranstalter dann eine Urheberrechtsverletzung begangen, wenn sein Referent für das Foto in der Präsentation keine Lizenz erworben hat,

  • das Foto nicht nur in der Präsentation zu verwenden, sondern auch zu Werbezwecken im Internet, und
  • dieses Recht für das Internet an Dritte (= den Tagungsveranstalter) weitergeben zu dürfen.

Fazit

Wenn man also etwas fotografiert oder fremde Fotos verwenden will, muss man darauf achten, wer bzw. was darauf zu sehen ist:

  • Abgebildete Gegenstände (z.B. Vasen, Bilder, Dekorationen, Bühnenbilder Lichtinstallationen usw.) können urheberrechtlich geschützt sein.
  • Erkennbare Personen (z.B. Besucher der Veranstaltung) können Persönlichkeitsrechte haben, oder bspw. ihr Gesicht ist ein personenbezogenes Datum im Sinne des Datenschutzes.
  • Auch der Eigentümer bspw. der Location kann Eigentumsrechte haben, wenn seine Location erkennbar ist.

Und man braucht die notwendigen Rechte:

  • Vom Fotografen des Hauptbildes (in dem ggf. andere Werke zu sehen sind).
  • Vom Urheber des Werkes (Comic, Text, Foto usw.), das im Hauptbild zu sehen ist, und das kein Beiwerk und kein Zitat ist.
  • Vom Referenten, da seine Folie(n) ggf. auch abgebildet werden.

Es kann hilfreich sein, seine Mitwirkenden frühzeitig zu informieren, ob/dass Fotos gemacht werden und ihnen zu erklären, worauf sie achten sollen.