Versammlungsstättenverordnung

Die Versammlungsstättenverordnung kommt aus dem Baurecht und regelt die besonderen Anforderungen an eine Versammlungsstätte. Ist die Verordnung anwendbar, gibt es den sog. Betreiber. Seine Zuständigkeit ist oftmals nicht ganz klar, ebenso wenig die des sog. Veranstaltungsleiters. In dieser Rubrik erklären wir die Begrifflichkeiten und die Verantwortlichkeiten.

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