Ich werde oft gefragt, ob man für seine Tätigkeit eine Ausbildung oder ein Zertifikat o.ä. bräuchte. Und meine Antwort kann man vielleicht schon ahnen: Es kommt darauf an.

Selbstverständlich gibt es Tätigkeiten, für die man eine Ausbildung, besser gesagt: einen Abschluss bzw. das Bestehen einer Prüfung, benötigt.

Beispiele:

  • Der Rechtsanwalt braucht eine Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer, und zuvor muss er diverse Prüfungen absolvieren.
  • Der Meister für Veranstaltungstechnik benötigt einen Meisterbrief, für den er auch diverse Prüfungen bestehen muss.
  • Sicherheitspersonal, das Bewachungsaufgaben für Kunden durchführt, benötigt eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung (§ 34a GewO).

Auf der anderen Seite gibt es viele Tätigkeiten, die grundsätzlich Jedermann ausüben kann.

Beispiele:

  • Veranstaltungsleitung nach § 38 (M)VStättVO.
  • Projektleitung.

Für solche Tätigkeiten gibt es aber typischerweise jemanden, der diese Personen auswählt bzw. beauftragt: Der Kunde, oder der Arbeitgeber. Und diese sind verpflichtet, nur Auftragnehmer oder Arbeitnehmer auszuwählen bzw. zu beauftragen, die die gestellten Aufgaben ordnungsgemäß erledigen können.

Beispiel Veranstaltungsleitung:

Veranstaltungsleiter nach § 38 (M)VStättVO kann Jedermann übernehmen, ohne dass er hierfür eine Ausbildung oder ein Zertifikat bräuchte. Der Auftraggeber, Betreiber der Versammlungsstätte bzw. der Arbeitgeber muss allerdings prüfen, ob die Person, die diese Aufgaben übernehmen soll, sie auch ordnungsgemäß ausführen kann.

Es stört also zunächst nicht, wenn diese Person noch sehr jung oder unerfahren ist. So könnte dem „Nachwuchs“ bspw. anfangs noch eine erfahrene Person an die Seite gestellt werden. Auch sollte geprüft werden, ob die Veranstaltungsleitung psychisch bereit und in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen (z.B. den Abbruch der Veranstaltung durchzusetzen), auch wenn der Veranstalter protestiert.

Und natürlich können Fortbildungen helfen, den Mitarbeiter, der die Veranstaltungsleitung übernehmen soll, für seine Aufgabe zu qualifizieren. Denn letztlich muss der Auftraggeber, Betreiber bzw. Arbeitgeber wissen, dass er womöglich mit verantwortlich ist, wenn sein Veranstaltungsleiter einen Fehler macht, weil er mit dieser Aufgabe überfordert ist oder nicht richtig eingelernt wurde usw.

D.h. bei Tätigkeiten, die zwar keine Ausbildung voraussetzen, kann es dennoch sinnvoll sein, die betreffende Person zu einer Fortbildung zu schicken, um sich im Schadensfall bestenfalls entlasten zu können: Denn wer seinem Delegierten ausreichend Hilfsmittel, Budget, Zeit, Wissen und Kompetenz an die Hand gibt, so dass der Delegierte in die Lage versetzt wird, rechtskonform arbeiten zu können, der kann damit sein Haftungsrisiko erheblich reduzieren.