Wenige Tage nach der Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana mit 40 Toten kommt heraus, dass die Schweiz ihr Brandschutzrechts komplett überarbeiten will. Im Wesentlichen soll es um mehr Verhältnismäßigkeit, mehr Eigenverantwortung und Deregulierung gehen.
Wir kennen das auch: Nach schweren Unfällen werden oft strengere Vorschriften gefordert. Und: Auch in Deutschland wird im Rahmen der angestrebten Entbürokratisierung erwogen, Vorschriften zu lockern.
Wenn es um mehr Eigenverantwortung geht, wird als Gegenargument oft vorgebracht, dass man Menschenleben nicht (nur) in die Hände von Personen legen dürfe, die ggf. mehr auf Wirtschaftlichkeit denn auf Sicherheit schauen.
Auf der anderen Seite verpuffen auch die wirkungsvollsten Vorschriften, wenn sie nicht von dritter Seite überwacht werden: Schon heute gibt es viele sicherheitsrelevante Vorschriften, die vielen Verantwortlichen schlicht unbekannt sind oder die bewusst ignoriert werden, weil ihre Umsetzung umständlich, teuer oder störend ist.
Für Kontrollen durch Behörden fehlt aber oft das Personal; wird dann mal kontrolliert, regt man sich darüber auf, dass man kontrolliert wird („Es gibt doch Wichtigeres“).
Die Abmahnung?
In Rechtsgebieten wie dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht gibt es ein funktionierendes Regulativ, das gefürchtet ist: Die Abmahnung durch qualifizierte Verbände oder Wettbewerber. Die Abmahnung mag vielerorts verpönt sein, aber sie ist letztlich eine effektive Durchsetzung des Rechts.
Die Abmahnung ist durch Rechtsmissbrauch in Verruf geraten: So mancher Kleinunternehmer hat schon hunderte und tausende Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhafter Angaben im Impressum fremder Webseiten verschickt und forderte jeweils Schadenersatz. Gegen Rechtsmissbrauch haben die Gerichte zwischenzeitlich aber auch ihre Mittel gefunden.
Wenn ich in Diskussionen schon eine Abmahnung vorgeschlagen hatte, kam oft als Gegenargument, man wolle in der Branche nicht als Abmahner wahrgenommen werden oder sei selbst nicht derart rechtskonform aufgestellt, dass man nicht mit einer Gegenabmahnung rechnen müsse.
Aber vielleicht wäre die Abmahnung ein Instrument für die Branchenverbände, Recht im Interesse der Sicherheit und eines fairen Wettbewerbs durchzusetzen. Hier und da müsste allerdings der Gesetzgeber eingreifen und geeignete Rechtsgrundlagen schaffen; ein Beispiel: Vielfach sind Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften nicht durch Wettbewerber bzw. Verbände abmahnfähig, weil die Gerichte diese nicht als sog. drittschützende Normen bewerten und eine Rechtsgrundlage für die Abmahnung fehlt. Das führt aber zu dem oft unbefriedigenden Ergebnis, dass man im Wettbewerb wirtschaftliche Nachteile zu erleiden droht, wenn man sich an die Vorschriften hält. So habe ich es schon oft erlebt, dass Mandanten einen Auftrag nicht erhalten hatten, weil sie in den Augen des potentiellen Auftraggebers zu viel Wind um den Arbeitsschutz machen und damit die Abläufe verkomplizieren würden.
Ein unschöner, aber beispielhafter Fall: Der Mandant war eine Eventagentur, die kurz vor Vertragsschluss mit einem Konzern stand; zur Einhaltung von massenhaft Compliance-Vorschriften (darunter die strikte Einhaltung von gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften) hatte sich die Agentur bereits schriftlich verpflichten müssen. Als sie mit Blick auf die Arbeitszeitvorgaben Personal auswechseln wollte, hieß es aus der Fachabteilung, dass man sich nun doch für eine andere Agentur entschieden habe, die den Auftrag auch ohne (den an sich notwendigen) Schichtwechsel durchführe und man ein derart unkompliziertes Vorgehen „begrüße“.
