Scheinselbständigkeit ist wie ein Damoklesschwert: Unerkannt kann sie immense Schäden verursachen. Daher ist wichtig, dass auch Veranstalter und Gewerke Vorsicht walten lassen, wenn sie Freie Mitarbeiter beauftragen.
Ich möchte einen Passus aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen über eine Reitlehrerin herausgreifen: Der auftraggebende Verein wurde zu hohen Nachzahlungen verurteilt, weil die Reitlehrerin als sozialversicherungspflichtig beschäftigt eingestuft wurde.
Bekanntlich kommt es zu einer sog. Gesamtschau: Es stört nicht, wenn ein Kriterium erfüllt ist, das pro Scheinselbständigkeit spricht. Wichtig ist nur, dass in eben einer Gesamtschau aller Kriterien diejenigen nicht überwiegen, die pro Scheinselbständigkeit sprechen.
In dem genannten Urteil hatte der auftraggebende Reitverein einen Fehler gemacht, der für sich allein nicht ausschlaggebend gewesen sein mag, aber zu einem weiteren Minuspunkt in der Gesamtschau führte – und der in der Praxis oft vorkommt: Der Verein hatte mit der Reitlehrerin als „unsere Reitlehrerin“ geworben.
Das heißt:
Wenn Sie mit Freien Mitarbeitern zusammenarbeiten, sollte klar kommuniziert werden, das diese Personen keine Angestellten sind. Beispiele:
- Werbung bzw. Kommunikation: Der Freie Mitarbeiter sollte nicht als „unser Mitarbeiter“ bezeichnet werden, wenn, dann mit dem Zusatz „freier“.
- Nennung auf der Webseite: Das ist machbar, aber es sollte klar gestellt werden, dass es sich um einen freien Mitarbeiter handelt.
- Mailadresse des Auftraggebers: Hierfür kann es rein praktische Gründe geben, aber es sollte mindestens in der Signatur klargestellt sein, dass es sich um einen freien Mitarbeiter handelt – und man sollte vielleicht eher eine allgemeine Mailadresse wählen (z.B. „office@…“) als eine personalisierte Mailadresse auf den Namen des freien Mitarbeiters.
Übrigens: Es kann schon helfen, den einzelnen freien Mitarbeiter genauso zu sehen und zu behandeln wie ein großes Unternehmen als Auftragnehmer. Dieses fremde Unternehmen würde man ja auch nicht als „unsere Abteilung“ bezeichnen, auf der Webseite würde man es allenfalls Kooperationspartner nennen und man würde ihm auch keine (personalisierte) Mailadresse einrichten.