Vor ein paar Tagen ist der Tourbus von DJ Bobo auf dem Weg zu einem Konzert nach Hamburg in einen Unfall verwickelt und die Fahrer der 3 beteiligten Fahrzeuge verletzt worden. An Bord des Busses waren ein paar Crew-Mitglieder, DJ Bobo selbst aber nicht. Das Konzert fand wie geplant statt.

Warum berichte ich darüber?

Referenten, Künstler, Caterer, Techniker, Crew-Mitglieder… zu den meisten Veranstaltungen müssen Beteiligte anreisen.

Und zwei Ereignisse können eintreten, die ich in diesem Zusammenhang rechtlich hier genauer betrachten möchte:

  • Der Mitwirkende erscheint gar nicht,
  • Der Mitwirkende kommt zu spät.

Folgende Fragen muss man sich vorab dazu stellen:

  • War ein fester Termin vereinbart (sog. Fixtermin)?
  • Ist der Termin verlegbar?
  • Hat der Mitwirkende das Nicht-Kommen oder die Verspätung verschuldet?
  • Hat der Veranstalter das Nicht-Kommen oder die Verspätung verschuldet?

Die Rechtsfolgen können bspw. sein:

Vertragliche (Rück-)Abwicklung

Wenn ein Fixtermin vereinbart ist, dann muss zu diesem Termin auch geleistet werden. Eine verspätete Leistung, bspw. weil der Künstler zu spät erscheint, muss der Veranstalter nicht annehmen. In diesem Fall müsste er dann auch die Gage nicht bezahlen bzw. könnte eine im Voraus bezahlte Gage wieder zurückfordern.

Schadenersatz?

Ob der Mitwirkende sich auch schadenersatzpflichtig gemacht hat, hängt davon ab, ob er die Unmöglichkeit der Leistung fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, bspw. weil er zu spät losgefahren ist.

Je nach Konstellation kann hier eine Rolle spielen, ob der Veranstalter versucht hat, den Ausfall des Mitwirkenden zu kaschieren: Hat er einfach die ganze Veranstaltung abgesagt, oder hat er versucht, das Publikum anderweitig zu beschäftigen (vgl. § 254 BGB).

Allgemein kann ich empfehlen:

Nicht erst kurz vor knapp losfahren: Je nach Wichtigkeit des Auftrages und der Bedeutung für den Auftraggeber muss man frühzeitig losfahren, um bspw. trotz Stau noch pünktlich sein zu können. Eine Grenze ist die Zumutbarkeit: Wenn der Veranstalter bspw. dem Referenten kein Honorar bezahlt, kann er umso weniger erwarten, dass der Referent mehrere Stunden Puffer einplant.

Im Falle einer Verspätung frühzeitig kommunizieren und Alternativen prüfen, und all das auch dokumentieren (schriftlich).

Der (wartende) Veranstalter sollte seine Versuche dokumentieren, wie er versucht hat, den Schaden so klein wie möglich zu halten, bspw. kurzfristig noch eine Alternative zu finden.