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Checkliste,
Tipps und Möglichkeiten,
Haftung und Risiken
bei Veranstaltungen
zu reduzieren

Das Haftungspotential bei einer Veranstaltung ist immens: Sachschäden, Vermögensschäden, Körperschäden…

Nachfolgend finden Sie Hinweise und Ideen, wie man Risiken und Haftungsrisiken minimieren kann. Dabei fokussieren wir uns nicht auf Unfälle eines Besuchers, sondern berücksichtigen auch Haftungsfälle durch Datenschutzverstöße, Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße usw.

Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Natürlich könnte man diese Checkliste abkürzen: „Einfach alles richtig machen“, aber das hilft natürlich auch nicht weiter; und natürlich kann die Liste nicht vollständig sein, sondern sie hat eher das Ziel, Ideen und Ansätze zu liefern.

Checkliste zur Haftungs-Reduzierung:

  1. Informierte Beschäftigte über Situationen, die Risiken bergen
  2. Professionelles Personal
  3. Unterweisung und Schulungen des Personals
  4. Interne Richtlinien bspw. zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz, zur Nutzung von Social Media, bei Alleinarbeit, bei Schadensfällen, zur Beweisdokumentation usw.
  5. Professionelle Dienstleister
  6. Versicherungen: Sie können helfen, einen entstandenen Schaden zu ersetzen – aber auch nur, wenn der Schaden versichert ist und die Versicherungsbedingungen eingehalten sind. Oftmals werden die Versicherungen einmal abgeschlossen, und dann nie wieder überprüft, ob sie noch aktuell sind. Ändert sich bspw. das Portfolio des Unternehmens, können Bestandteile nicht versichert sein. Auch können Unterversicherungen ärgerlich sein, weil man an der Versicherungsprämie sparen wollte. Aber Cyberschäden oder Vermögensschäden können schnell sehr teuer werden, da ist dann an der falschen Stelle gespart
  7. Gute Verträge: Ebenso wenig wie eine Versicherung sind auch Verträge bzw. AGB ein Allheilmittel. Aber: Sie können schon einen wesentlichen Ausschlag geben. Nicht nur der richtige Vertragstyp, sondern vor allem die richtigen Inhalte können Haftung bereits erheblich reduzieren – zumindest gegenüber dem Vertragspartner. Das betrifft nicht nur die klassische Haftungsklausel, sondern auch die Reduzierung etwaiger Gewährleistungsansprüche, Rücktrittsmöglichkeiten, (Sonder-)Kündigungsrechte, Dokumentationspflichten, Abstimmungspflichten, Best-Effort-Klauseln usw.)
  8. Datensicherheit: Vielfach liegt der Fokus auf einer möglichen Körperverletzung, es wird aber übersehen, dass bspw. eine Datenpanne nicht nur sehr ärgerlich sein kann, wenn plötzlich Daten oder Dateien verschwunden sind, sondern auch sehr teuer werden kann. Dazu gehört nicht nur geeignete und aktuelle Software und Hardware, sondern auch Schulungen der Mitarbeiter, die ggf. mit Endgeräten im Homeoffice, in der Straßenbahn oder im Freibad sitzen…
  9. Ehrliche, objektivierte Gefährdungsbeurteilung
  10. Bei einer Veranstaltung: Informierte Besucher (bspw. auch über Rettungswege)
  11. Veranstaltung durch die Augen eines Besuchers durchspielen: Sind Risiken erkennbar? Ist die Infrastruktur erkennbar?
  12. Kreative Maßnahmen, die zur Beruhigung und Gelassenheit der Besucher beitragen: Kurze Wartezeiten, umfassende Informationen, freundliches (Sicherheits-)Personal u.a.
  13. Ein unnötiger und leicht vermeidbarer Fall der Mithaftung ist auch die mangelnde Struktur bzw. Organisation. Erstaunlich oft erlebe ich es, dass einzelnen Personen ein wohlklingender Fachbegriff zugeordnet wird, aber niemand so recht weiß, was denn nun die Aufgabe ist.
  14. Aus Fehlern lernen: Natürlich darf mal etwas schief gehen – aber es sollte nur einmal passieren. Es sollte also einen Lernprozess geben, in dem nach einer Veranstaltung gefragt wird, ob es Probleme gegeben hatte, die man übersehen oder falsch eingeschätzt hatte, und wie man sie künftig vermeiden kann. Dabei sollte man die Wirkung einer dokumentierten (!) „positiven“ Evaluierung nicht unterschätzen, also dann, wenn man keinerlei Probleme oder Fehler erkannt hat: Denn man kann damit u.U. belegen, dass man trotzdem selbstkritisch blieb und vor allem keinen Anlass hatte, etwas zu verändern
  15. Nicht nur durch das Hinweisgeberschutzgesetz, sondern allgemein sollte ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass ihm Rechtsverstöße gemeldet werden – denn nur so kann er sie für die Zukunft abstellen. So kann man seine Mitarbeiter motivieren, Fehler und mögliche Verstöße aktiv anzusprechen, zumindest aber doch bspw. an eine Mailadresse ggf. auch anonym zu melden
  16. Unsere Rechts-Tipps befolgen
  17. Gesunder Menschenverstand 🙂
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