Muss die Gemeinde vor einem Straßenumzug die Wegstrecke auf Stolperstellen kontrollieren und diese ggf. absichern? In einem Fall, der vom Landgericht Frankenthal entschieden wurde, stolperte eine Frau über einen ca. 3 cm hochstehenden Gullydeckel und forderte daraufhin ca. 15.000 € Schadenersatz und Schmerzensgeld: Die Gemeinde hätte die Straße kontrollieren, die Stolperstelle zumindest bspw. durch eine Gummimatte abdecken müssen.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen: Die Frau habe mit Unebenheiten im öffentlichen Straßenraum rechnen müssen. Gerade, wenn aufgrund der Menschenmenge der Blick auf den Boden erschwert sei, müsse man sich entsprechend vorsichtiger bewegen. Eine besondere Absicherung der Straße aufgrund des einmal jährlich stattfindenden Großereignisses sei daher nicht geboten gewesen. Die Abdeckung des Gullydeckels mit einer Gummimatte hätte den Höhenunterschied und die Stolpergefahr möglicherweise nur zusätzlich erhöht, so das Gericht.