Aktuell laufen bereits zahlreiche Gerichtsverfahren auch in Deutschland zu der Frage, ob schon die Anbieter von KI-Anwendungen bzw. -Systemen eine Rechtsverletzung begehen, wenn sie ihre KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainieren und diese dann auf Befehl eines Nutzers ausgegeben werden.

Um was geht es?

Die GEMA bspw. klagt aktuell wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Anbieter von ChatGPT, die Fa. OpenAI vor dem Landgericht München. Es geht dabei um Liedtexte von neun Liedern, die unstreitig Eingang in die KI-Daten gefunden haben. Dann aber scheiden sich die Geister: Die GEMA argumentiert, OpenAI hätte die Texte „memorisiert“ und damit vervielfältigt; außerdem würden die Texte bei der Wiedergabe der Daten nahezu unverändert und erneut vervielfältigt. OpenAI hingegen behauptet, dass keine Memorisierung stattfinde; ChatGPT reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe, die Texte würden teilweise auch leicht verändert ausgegeben.

Erster Termin vor Gericht

Nun fand ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung statt, und das Gericht tendierte dazu, der Rechtsauffassung der GEMA zu folgen: Da unstreitig mit den Texten trainiert wurde und die Texte zudem fast oder vollständig identisch ausgegeben würden, sei es fernliegend, dass es sich um Zufall handele. Auch scheint das Landgericht die Verantwortung bei OpenAI zu sehen, und nicht (nur) beim Nutzer: OpenAI habe durch die Auswahl der Trainingsdaten und die Architektur seines Systems eine zentrale Rolle.

Wie geht es weiter?

Mitte November will das Gericht eine Entscheidung verkünden: Dies könnte schon ein Urteil sein, oder ein Verweis von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof, da es sich bei zentralen Rechtsfragen um EU-Recht handelt. Egal wie: Beide Seiten wollten im ersten Termin keinen Vergleich schließen, da es um Grundsatzfragen gehe. Es bleibt also spannend, und es wird sicherlich noch einige Jahre dauern, bis die Rechtsfragen im Kontext mit Künstlicher Intelligenz auch nur ansatzweise geklärt sind.

So lange – das ist der Haken an der Sache – bleibt ein latentes Risiko für Anbieter und Betreiber (Nutzer) von KI-Systemen, dass sich bei falscher Handhabe Rechtsverletzungen ansammeln könnten, die später bei entsprechenden Gerichtsurteilen zu Abmahnungen bzw. Schadenersatzforderungen führen können. Umso wichtiger ist, sich jetzt der Probleme bewusst zu sein oder zu werden, um entscheiden zu können, ob und welche Risiken man einzugehen bereit ist bzw. wie man schon heute Risiken bestmöglich reduzieren kann. Sicherlich die schlechteste Idee ist, „einfach so“ mit KI zu arbeiten ohne sich bzw. seinen Beschäftigten und Dienstleistern einen Rechtsrahmen vorzugeben.

Dazu haben wir ein paar Ansätze:

  • Abonnieren Sie den EVENTFAQ-Newsletter und bleiben über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
  • Wir schulen Ihre Beschäftigten im rechtskonformen Umgang mit KI bzw. für die notwendige KI-Kompetenz (siehe Art. 4 KI-VO).
  • Überprüfen Sie Ihre Verträge und AGB, ob und wie die aktuellen Rechtsfragen dort berücksichtigt sind bzw. berücksichtigt werden müssen. Bei der Gestaltung der Verträge und Formulierung von Klauseln können Sie auf unsere Expertise bauen!
  • Erstellen Sie passgenaue KI-Richtlinien für Ihr Unternehmen, damit Mitarbeiter und Auftragnehmer wissen, wo die Grenzen liegen. Auch hierzu können Sie auf unsere Expertise bauen!

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