Zunächst ein paar Basics zum Urheberrecht: Urheberrechtlich geschützt können sein (siehe § 2 UrhG):

  • Texte, Zeichnungen, Pläne,
  • Fotos, Filme,
  • Musik,
  • Datenbanken,
  • Werke der bildenden Kunst,
  • Werke der angewandten Kunst (z.B. Designmöbel), sowie
  • Bauwerke.

Voraussetzung ist, dass das Werk eine bestimmte Schöpfungshöhe hat, d.h. ein Minimum an Individualität aufweist und mehr ist als nur banal.

Auch Leistungen der Eventagentur können urheberrechtlich geschützt sein:

  • Teile des Konzepts; lesen Sie dazu (aber) meinen Beitrag Schutz von Eventkonzepten.
  • Werbevideos, Videoproduktionen, Filme
  • Webseiten, Broschüren, Veranstaltungsplakate, Texte
  • Lichtdesign, Musik