Der Deutsche Städtetag und die GEMA sind aus ihrem Gespräch über GEMA-Gebühren auf Volksfesten, Stadtfesten und Märkten offenbar ohne Ergebnis auseinander gegangen.
Grund für das Gespräch sind hohe Kostensteigerungen bei den GEMA-Gebühren des Tarifs U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden). Diese begründen sich nicht etwa durch neue Tarife, sondern laut GEMA nur mit einer konsequenten Berechnung der bisherigen Tarife.
Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die GEMA berechtigt sei, die Fläche der gesamten Veranstaltung zugrundezulegen („von Haus zu Haus“), und nicht nur den unmittelbaren Bereich vor einer Bühne.
Erst nach der Corona-Pandemie habe die GEMA nun diese Berechnungsmethode eingeführt. So melden nun einige Städte eine Vervielfachung der bisher bezahlten GEMA-Gebühren, im bayerischen Bayreuth geht es bspw. um das 80-fache, im rheinland-pfälzischen Landau um das 13-fache.
Bald wolle man Lösungen präsentieren, „um entstandene Härten abzufedern und für die Zukunft zu vermeiden”, erklärte die GEMA. „Bei den Tarifen, die jetzt viele Städte von der GEMA genannt bekommen, darf es nicht bleiben“, heißt es vom Deutschen Städtetag.