Der viel-diskutierte „AI Act“ tritt am 01.08.2024 in Kraft.

Der AI Act = die KI-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die wie die DSGVO unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt, ohne dass es dafür noch ein nationales Gesetz brauchen würde.

Bis in 2 Jahren sind alle Vorschriften in einem abgestuften Zeitplan anwendbar. Der AI Act nimmt nicht nur Hersteller und Anbieter solcher Systeme in die Pflicht, sondern auch Nutzer bzw. Betreiber: Bspw. Unternehmen und Arbeitgeber, die mit KI-Systemen arbeiten.

Die Zeit drängt

Das Problem kennen wir von der DSGVO: Diese war auch 2 Jahre vor der Umsetzungsfrist (28.05.2018) in Kraft getreten, aber erst in den letzten Wochen vor Ablauf der Umsetzungsfrist brach plötzlich Hektik aus. Allerdings muss man bedenken: Der AI Act ist erheblich komplexer als die DSGVO. D.h. angesichts vieler Grundsätze, Ausnahmen und Gegenausnahmen und einer Verordnung mit unzähligen Verweisen und Gegenverweisungen wird man viel Zeit brauchen, sich darin zurecht zu finden und seine verwendeten Ki-Systeme einordnen.

Bevor wir gleich unsere Handlungsempfehlungen für die nächsten Todo´s vorstellen, erklären wir zunächst die 4 Gruppen von KI-Systemen, aus deren Zuordnung sich auch ergibt, wer was machen muss: