Ist der Boden nass, kann man ausrutschen. Ist der Boden schräg bzw. bspw. eine schräge Rampe oder eine Treppe, kann es umso gefährlicher werden. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob ein Warnschild ausreichend ist.
Die Vorinstanzen haben die Klage eines Hotelgastes, der in Lanzarote eine regennasse Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang zu Fuß passieren wollte und schwer gestürzt war, abgewiesen: Der verklagte Reiseveranstalter (bzw. der Hotelier) habe alles getan, um den Gast zu schützen – eben durch das Warnschild.
Der Bundesgerichtshof hat das aber anders gesehen:
Ein Warnschild würde der Verkehrssicherungspflicht nur genügen, wenn die Rampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprach. Es kommt also darauf an, ob die Rampe den Sicherheitsstandard geboten hat, den ein durchschnittlicher Hotelgast erwarten durfte.
Wäre dem nicht so, wäre auch ein Warnschild nicht ausreichend, so der Bundesgerichtshof.