Abgesehen davon, dass man natürlich versucht, die Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg zu räumen:
Spätestens jetzt alle Abläufe sorgfältig dokumentieren: Es kann sein, dass in einem späteren Gerichtsverfahren genau dargelegt werden muss, wer wann was gesagt bzw. geschrieben hat. Soll noch kurz vor der Veranstaltung eine gerichtliche Entscheidung erzwungen werden (in einem sog. Eilverfahren), helfen pauschale Behauptungen nicht.
Ggf. müssen der Auftraggeber oder Vorgesetzte informiert werden, dass es zu Problemen kommen kann. Soweit möglich, sollten insb. gegenüber dem Auftraggeber mögliche Rechtsfolgen und Alternativen benannt werden. Das ist weniger bzw. nicht nur ein Servicegedanke, sondern beruht u.a. auf der sog. Aufklärungspflicht.
Insbesondere, wenn man als Konzeptersteller ein Auftragnehmer ist, sind Maßnahmen zu treffen, um den potentiellen Schaden des Kunden (bzw. des eigenen) so klein wie möglich zu halten: Ist es ggf. wirtschaftlicher, sich den Anforderungen der Behörde zu beugen (auch, wenn dadurch ggf. noch Investitionen zu tätigen sind), als einen Gerichtsprozess mit unbekanntem Ausgang zu riskieren? Erscheinen diese Anforderungen hingegen rechtswidrig oder als unzureichend, darf man sich natürlich nicht darauf ausruhen – das behördliche Verlangen bzw. die Genehmigung ist kein Persilschein!
Prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde tätig wird oder werden muss: Es sollte ausgeschlossen werden, dass die falsche bzw. nicht zuständige Behörde tätig ist und unnötig für Komplikationen sorgt. Ist tatsächlich die Zustimmung, das Einvernehmen usw. erforderlich?
Das gerichtliche Eilverfahren vorbereiten: Es gibt Möglichkeiten, binnen weniger Stunden eine (vorläufige) gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Solch ein Eilverfahren muss aber gut vorbereitet werden: Denn man hat ggf. nur eine Chance = einen Schriftsatz, in dem man das Gericht binnen weniger Stunden überzeugen muss. Fehlen darin Informationen, Beweismittel oder schlüssige Details, kann ein solches Eilverfahren allein daran scheitern. Ob das dann zugleich das Aus der Veranstaltung bedeutet, weil bspw. die Behörde das Unterlassen anordnet, ist eine Frage des Einzelfalls, wäre aber natürlich das worst case-Szenario.
Einen Schritt zurückgehen und versuchen, objektiv zu prüfen, ob die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich ausreichend erscheinen (bzw. ob die Behörde mit ihren Bedenken nicht doch recht hat). Diese Überlegungen sollten schriftlich festgehalten werden, weil es sein kann, dass man später hierüber Beweis führen können muss. Das „später“ kann sein ein Gerichtsverfahren gegen die Genehmigungsbehörde sein, oder aber ggf. Gerichtsverfahren über Schadenersatzansprüche von Kunden oder Dienstleistern.