Künstlervertrag Checkliste: Vertrag mit dem Künstler

Künstlervertrag Checkliste: Vertrag mit dem Künstler

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier aus dem Vertragsrecht zu dem Verhältnis zwischen dem Veranstalter und einem Künstler.

Rechtlicher Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wenn der Veranstalter einen Künstler bucht, kann das (wie bei jedem anderen Vertrag auch) zu einer Vielzahl von Problemen führen. Die meisten Probleme lassen sich durch einen schriftlichen Vertrag im Vorfeld bequem ausräumen.

Klicken Sie dazu einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • Grün = ist geregelt bzw. es besteht kein Regelungsbedarf,
  • gelb = wird noch geprüft,
  • rot = ist noch nicht geprüft bzw. noch nicht geregelt.

    (Checkliste Vertragsschluss erledigt?)

    (z.B. Lautstärke, Strom, Zeitablauf, Genehmigungspflichten usw.)
    (Unterscheidung zwischen Vertragspartner und dem Stellvertreter des Vertragspartners! Oftmals treten Agenturen als Stellvertreter des Künstlers auf, und sind damit kein Vertragspartner des Veranstalters)
    (z.B. Beginn, Ende, Dauer, Zugaben)

    (z.B. welches Programm er spielen soll, welche Stücke? Nicht zu eng eingrenzen, da sonst ggf. Probleme mit der Scheinselbständigkeit bestehen könnten)

    (gibt es dadurch Änderungen, z.B. bei der Gage?)
    (z.B. szenische Effekte, Lautstärke...)
    • Höhe?
    • 0 %, 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
    • Fälligkeit?
    • Garantiegage o.Ä. vereinbart?
    • Gagenzahlung bspw. durch Ausfallversicherung abgesichert?
    • Künstlersozialversicherung im Budget zu berücksichtigen?
    • Ausländersteuer zu berücksichtigen?

    Insbesondere regeln:

    • Dauer,
    • zeitliche Lage,
    • Anwesenheit von Publikum erlaubt?
    • Anwesenheit von (technischem) Personal?
    • Ist diese an die Technikfirma weitergegeben?
    • Sind die Kosten in der Kalkulation berücksichtigt?
    • Stimmen die Anweisungen mit dem geschlossenen Vertrag überein?

    Insbesondere klären:

    • Anzahl
    • Qualifikation
    • Zutrittsrechte
    • Unterkunft
    • Catering

    Insbesondere klären:

    • Anzahl
    • Ausschluss des Weiterverkaufs
    • Rückgabepflicht bei Nichtnutzung?
    • Gehören die Werte in die Bemessungsgrundlage für KSK?
    • Compliance?

    Insbesondere regeln:

    • Sternekategorie des Hotels?
    • Wer zahlt?
    • Wer organisiert?
    • Gehören die Werte in die Bemessungsgrundlage der KSK?
    • Wer zahlt?
    • Wer organisiert?
    • Gehören die Werte in die Bemessungsgrundlage der KSK?
    • Gibt es einen verbindlichen Catering-Rider?
    • Wer zahlt?
    • Wer organisiert?
    • Besonderheiten bspw. vegan?

    Insbesondere klären:

    • Gibt es einen verbindlichen Technik-Rider?
    • Wer zahlt?
    • Wer organisiert?
    • Wer baut auf und ab?
    • Wer transportiert?
    • Wer bewacht?
    • Ist ausreichend Strom vorhanden?
    • Deckenlasten/Bodenlasten ausreichend?
    • Gibt es szenische Effekte?
    • Muss der Künstler geschützt werden?
    • Ist der Künstler bzw. seine Show in das Sicherheitskonzept einbezogen?
    • Ist eine Unterweisung erforderlich?
    • Ist sie vertraglich geschuldet?
    • Gibt es spezielle Anforderungen an ihre Lage oder ihre Einrichtung?
    • Bewachung?
    • Zutrittskontrollen?
    • Ist er vertraglich geschuldet?
    • Lage?
    • Größe?
    • Stromanschluss?
    • Sichtschutz?
    • Shuttle zur Location?
    • Wo?= die Lage?
    • Was?
    • Wie lange?
    • Stromanschluss?
    • Abfallentsorgung? Aufbau/Abbbau?
    (Soll vereinbart werden, dass der Künstler in einem bestimmten Zeitraum und Radius um meinen Event nicht auftreten darf?)
    • Zurverfügungstellung von Fotos, Zitaten?
    • Rechte an Namen, Fotos usw.?
    • Aufnahmen erlaubt?
    • Abstimmung mit/über Sponsoren notwendig?

    (Spielt der Künstler Musik in einer öffentlichen Veranstaltung?

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

Und so kommen Sie an die Checkliste und die Eventrechtsnews:

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