Künstliche Intelligenz (KI) ist schon fast nicht mehr aus dem privaten und beruflichen Alltag wegzudenken. Tatsächlich arbeiten wir teils unbemerkt bereits seit Jahren mit KI, spätestens seit dem plötzlichen Auftauchen von ChatGPT redet man aber auch darüber.
Manche setzen KI zwischenzeitlich auch ein, um damit Verträge zu erstellen oder Rechtsfragen zu beantworten. Nun will ich als Rechtsanwalt mich nicht selbst vom Bock zum Gärtner machen – denn klar ist, dass KI auch Chancen und Risiken zugleich für die Juristerei mit sich bringt.
Die Schwierigkeiten:
- Es können sich u.a. urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen stellen.
- Der Nicht-Jurist erkennt nicht, ob/dass die KI alles richtig macht. Bekanntlich ist KI kein Wahrheitsgenerator, jedenfalls noch nicht.
- Maßgeblich ist, was man der KI als Aufgabe vorgibt (die sog. Prompts). Und hier liegt oft die Krux: Woher soll der Nicht-Jurist wissen, was wichtig ist? Das zu erkennen fällt auch geübten Juristen nicht leicht und ist eine häufige Fehlerquelle. Ein wichtiger und anspruchsvoller Teil unserer Arbeit als Rechtsanwalt ist die Erfassung des Sachverhalts und der wichtigen Details, die es zu bewerten gilt.
Wenn man die KI fragt: „Bin ich als Veranstalter verantwortlich, wenn einer meiner Besucher über ein Stromkabel stolpert?“, dann kann das Ergebnis wenig überraschend auch nicht weiterhelfen. Denn woher soll die KI die Details kennen (z.B. Veranstaltungsart, Publikumsart, genaue Lage des Kabels, Begebenheiten vor Ort, Lichtverhältnisse usw.)? Allein zum Stolpern über Kabel gibt es vielfältige Rechtsprechung, die aber stets auf den Einzelfall abstellt. Hinzu kommen auch Fragen der Beweisbarkeit und Beweiswürdigung, das kann KI auch (noch) nicht leisten – ebensowenig, wie es letztlich auch die unterschiedlichen Interessen des Rechtssuchenden berücksichtigt.
Verträge und AGB mit KI erstellen?
Bei Verträgen oder Rechtsinformationen kann es heikel werden, wenn man sich auf die Richtigkeit der Ergebnisse verlässt. KI ist auch für uns Juristen kein Allheilmittel, sondern (zumindest noch zurzeit) eine Hilfe und Unterstützung – wenn man sie richtig einsetzt, und in der Lage ist, die Ergebnisse auch zu überprüfen. Die KI kann uns (jedenfalls Stand heute) erste Ideen liefern, aber ist (noch) nicht in der Lage, eine Rechtsauskunft fachlich versiert zu ersetzen. Sie kann nur so gut arbeiten, wie der Mensch mitdenkt und Prompts formuliert, der vor dem Computer sitzt.
Hinzu kommt: Wenn man die Ergebnisse verwertet, kann sich darin auch eine Rechtsverletzung (z.B. eine Urheberrechtsverletzung) verstecken, die man ggf. nicht erkennt und die einem ggf. irgendwann auf die Füße fallen kann.