Weil ich nun schon öfter darauf angesprochen wurde: Nein, das sog. Wachstumschancengesetz hat die angekündigte Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro nicht mitgenommen. Die angedachte Erhöhung ist den Sparmaßnahmen der Bundesregierung zum Opfer gefallen und wurde wieder aus dem Entwurf des Gesetzes herausgenommen.
Also: Es bleibt unverändert beim Freibetrag von 110 Euro wie bisher auch.