In einer Location darf man grundsätzlich nicht „einfach so“ eine Veranstaltung durchführen. Das mag in einem Wohnhaus und einer privaten Geburtstagsfeier noch funktionieren, aber nicht mehr bei öffentlichen bzw. gewerblichen Veranstaltungen. Man ahnt es: Es wird eine Genehmigung notwendig, die Location zum Zwecke von Veranstaltungen nutzen zu dürfen.

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover erinnert nochmals an ein altbekanntes Problem: Egal ob Eigentümer, Vermieter oder Betreiber der Location, im Laufe der Zeit vergisst man, wozu die Location seinerzeit genehmigt wurde, oder man glaubt irrigerweise, sich im Rahmen der Genehmigung zu bewegen.