Von „AGB“ (Allgemeine Geschäftsbedingungen) spricht man, wenn eine Klausel oder ein ganzer Vertrag gegenüber mehreren Vertragspartnern verwendet werden oder verwendet werden sollen.
Das Gegenteil ist die Individualklausel bzw. der Individualvertrag.
Ein „Vertrag“ ist der übergeordnete Begriff: In einem Vertrag können sich AGB-Klauseln und Individualklauseln finden: Die AGB-Klauseln stehen quasi immer drin, und die Individualklausel wurde individuell zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt (bzw. auch neu eingefügt).
Das Besondere: Sobald AGB vorliegen, gelten sehr strenge Anforderungen an die Wirksamkeit solcher Klauseln.
Ein Beispiel:
Ein Veranstalter mietet eine Location. Im Mietvertrag findet sich keine Stornoklausel, der Mieter wünscht aber eine. Der Vermieter hat eine solche Klausel bereits anwaltlich formuliert in der Hinterhand und fügt sie auf Wunsch des Mieters ein.
Wenn der Vermieter diese Klausel aber immer dann einfügt und verwendet, wenn ein Mieter danach fragt, handelt es sich bei der Stornoklausel um eine AGB-Klausel. Und gerade Stornoklauseln sind schwierig, sie wirksam zu formulieren – eben wenn das strenge AGB-Recht für sie anzuwenden ist.
Würde der Vermieter diese Stornoklausel nur einmal für diesen einen Mieter verwenden, läge eine Individualklausel vor, in der der Vermieter fast alles reinschreiben kann – ohne Angst haben zu müssen, dass die Klausel an den Anforderungen des AGB-Rechts scheitert.
Weiterführende Links:
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