Wenn der Veranstaltungstechniker im Stau steht, der LKW mit dem Equipment wegen Glatteis nicht vorwärts kommt, oder ein Agenturmitarbeiter wegen des Streiks nicht mit der Bahn kommen kann: Wie löst man das rechtlich?
Die praktischen Folgen können vielfältig sein, z.B.
- die Veranstaltung muss ausfallen, der Veranstalter muss ggf. Ticketeinnahmen wieder erstatten, die beauftragten Gewerke wollen ihr Honorar,
- die Veranstaltung muss im Umfang reduziert werden, es gibt weniger Licht, weniger Dekoration usw.,
- es muss kurzfristig von anderen Anbietern Material oder Personal beschafft werden, dadurch entstehen zusätzliche Kosten.
Tatsächlich ist „Streik“ oder „Unwetter“ nicht automatisch eine Ausrede. Rechtlich aber kann ein Streik bspw. der Bahn oder Glatteis durchaus dazu führen, dass die Leistungserbringung unmöglich wird. Wer in Köln im Stau steht, kann nicht in Düsseldorf auf der Veranstaltung arbeiten.
Allerdings ist dann zu schauen, wie es zu dieser Unmöglichkeit gekommen ist:
Wird der Streik vorab in der Presse angekündigt, oder gibt es am Tag vorher Unwetterwarnungen, dann kann man vom Arbeitnehmer wie auch vom Dienstleister erwarten, dass man sich etwas früher auf den Weg macht. Die Grenze ist wie so oft die Möglichkeit und Zumutbarkeit. Dies hängt auch von den Umständen ab:
- Wie „wichtig“ ist die Person für die Veranstaltung? Von einem beauftragten Veranstaltungsleiter bspw. kann eher erwartet werden, noch früher loszufahren, als von einer Aushilfe an der Garderobe.
- Auch die Höhe der Bezahlung kann eine Rolle spielen: Verdient man ohnehin schon wenig, muss man sich auch weniger Mühe geben, noch rechtzeitig zu kommen.
- Welche Bedeutung hat die Veranstaltung für den Auftraggeber? Könnte diese bspw. auch nachgeholt werden? Wie hoch könnte der Schaden sein, wenn die Person nicht erscheint bzw. das Material nicht pünktlich da ist? Könnte die Person bspw. ein Taxi nehmen, das vielleicht in diesem Moment viel Geld kostet, aber dafür kann die Veranstaltung gerettet werden?
Die Rechtsfolgen können teuer sein:
- Der Dienstleister oder Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf seine Bezahlung verlieren, soweit er nicht erscheint.
- Der Dienstleister kann sich schadenersatzpflichtig machen, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich den Schaden verursacht bzw. vergrößert hat.
Man ahnt es vielleicht schon, es tauchen dann einige Rechtsfragen auf:
- Wer muss die Mehraufwendungen (z.B. das Taxi, den Mietwagen, das Ersatzmaterial usw.) bezahlen?
- Wer entscheidet, welcher Mehraufwand noch sinnvoll und verhältnismäßig ist? Wenn bspw. der Bühnenbauer mit hohem Aufwand und hohen Mehrkosten eine Ersatzbühne beschafft, und der Auftraggeber lehnt die Erstattung der Mehrkosten ab, dass sie nicht notwendig gewesen seien.
Man stelle sich vor, dass die Zeit drängt, wichtige Entscheider sind vielleicht nicht erreichbar, man kann nicht in Ruhe diskutieren und überlegen usw.
- Wer bezahlt ggf. den Mehraufwand, den man betreibt, und der sich im Nachhinein als unnötig oder überteuert herausstellt?
- Wie kann man beweisen, dass man alles Mögliche versucht hat, auch, wenn es am Ende nicht geklappt hat?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt, „Alarm“ zu schlagen, damit versucht werden kann, Ersatzlösungen zu finden? Wir hatten bspw. schon Situationen, dass ein Mitarbeiter angerufen hatte, er würde zwar in einem dicken Stau stehen, aber alles versuchen, noch zu kommen. Der Auftraggeber hatte daraufhin Ersatz beschafft, und der Mitarbeiter war aber dann doch nicht pünktlich erschienen: Muss der Auftraggeber nun doppelt bezahlen?