Die Innenministerkonferenz (IMK) will Anfang Dezember neue Sicherheitsstrukturen in Fußballstadien beschließen. Geplant sollen dabei bundesweite Stadionverbote, personalisierte Tickets und automatisierte Gesichtserkennung sein. Gerade für letzteren Punkt fehlt aber derzeit eine passende gesetzliche Regelung.

Die automatisierte Gesichtserkennung wird alle Stadionbesucher erfassen – und hier liegt das Problem:

Für die Polizei

Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage, nach der anlasslos alle Besucher einer Veranstaltung biometrisch erfasst werden dürfen.

Aktuell gibt es „nur“ Regelungen für eine Videoüberwachung, die aber nach herkömmlicher Auffassung nicht auch noch die automatisierte Gesichtserkennung mit abdecken. Der Gesetzgeber müsste also eine geeignete gesetzliche Grundlage schaffen, um eine solche Maßnahme umsetzen (lassen) zu können.

Für den privaten Locationbetreiber

Der Private braucht zwar keine polizeigesetzliche Ermächtigungsgrundlage, aber er muss natürlich bestehende Gesetze einhalten, wenn er seine Besucher anlasslos biometrisch erfassen würde wollen. So sieht die DSGVO bspw. eine Datenverarbeitung in vielen Fällen vor bei Einwilligung oder bei einem berechtigten Interesse.

Bei der biometrischen Gesichtserkennung geht die DSGVO sogar noch weiter: Es handelt sich um besonders sensible Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Betroffene „freiwillig“ einwilligt (was unrealistisch sein dürfte im Massengeschäft) oder wenn es eine gesetzliche Erlaubnis gibt – und die gibt es derzeit noch nicht einmal für die Polizei.

Künstliche Intelligenz

Im Übrigen wäre ein Erfassungssystem, das mit KI arbeitet, ein sog. hochriskantes KI-System im Sinne der KI-Verordnung, was zu erheblichen Pflichten des Anbieters und Betreibers führen würde.