Die Agentur hat mit einem Dienstleister einen Vertrag geschlossen. Im Laufe der Zusammenarbeit ist die Agentur mit der Arbeit des Dienstleisters aber nicht mehr zufrieden und will den Vertrag beenden. Wie geht das?

Gibt es vertragliche Regelungen?

Idealerweise haben die beiden einen schriftlichen Vertrag geschlossen und dabei Regelungen getroffen, wie der Vertrag vorzeitig beendet werden kann. Fehlt eine solche vertragliche Regelung, greifen die gesetzlichen Vorschriften. Diese aber sind nicht immer sonderlich geeignet, bzw. es ist unklar, welche Vorschrift tatsächlich greifen könnte. Schauen wir uns die gesetzlichen Möglichkeiten einmal an: