Für Veranstaltungen gibt es viele Online-Marktplätze und Plattformen (z.B. Künstlerplattformen, Ticketshops, Vermittlungen für Locations), bei denen Dritte eigene Inhalte hochladen und veröffentlichen können.
Solange die Betreiber solcher Plattformen nicht aktiv in die Gestaltung dieser Inhalte eingreifen bzw. sie die fremden Inhalte „zu Eigen“ machen, genießen sie für viele Rechtsverstöße auf ihrer Plattform, die durch Dritte verursacht werden, ein Haftungsprivileg á là „notice and takedown“: Der Betreiber haftet erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung durch eine Mitteilung, und muss dann die Rechtsverletzung entfernen.
Anders im Datenschutzrecht!
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Haftungsprivileg bei DSGVO-Verstößen nicht greift: Plattformbetreiber müssen vor der Veröffentlichung fremder Inhalte prüfen, ob sie personenbezogene bzw. gar sensible Daten enthalten und die betroffene(n) Person(en) damit einverstanden sind oder eine passende Rechtsgrundlage gegeben ist.
Zudem müssen die Betreiber sicherstellen, dass diese Inhalte nicht kopiert und auf anderen Webseiten rechtswidrig verbreitet werden können.
Handlungsempfehlung
Wenn Sie einen Online-Marktplatz bzw. eine Plattform betreiben, auf die Nutzer/Kunden eigene Inhalte einstellen können, sollten Sie anhand der Kriterien des Europäischen Gerichtshofes unbedingt prüfen, ob Sie datenschutzrechtlich (mit-)verantwortlich sind.
Wir unterstützen Sie bei dieser Prüfung gerne, schreiben Sie einfach eine kurze Mail an info@eventfaq.de oder füllen das folgende Formular aus:
Kontaktformular einfach (z.B. für Checklisten)
