Es kommt häufig vor, dass sich zwei Vertragspartner telefonisch oder persönlich unterhalten und Vereinbarungen treffen. Wenn die Vereinbarungen nur mündlichen getroffen werden, stellt sich dann aber auch leider oft genug bei Streitigkeiten die Frage, wie man sie denn beweisen soll.

Folgende Möglichkeiten gibt es hier:

1.) Zeugen

Wenn bei dem Gespräch Zeugen dabei sind, können diese ggf. die Absprachen bestätigen. Allerdings weiß man ja im Voraus oft nicht, dass der Zeuge später benötigt wird, und wenn ein Jahr nach dem Gespräch der Prozess stattfindet, dann kann sich der Zeuge auch nicht mehr daran erinnern.

Wenn man aber weiß, dass ein wichtiges Gespräch stattfindet, macht es Sinn, wenn sich der Zeuge ein Gedankenprotokoll erstellt. So kann er später nochmal auf die schriftlichen Unterlagen zurückgreifen und damit seine Glaubwürdigkeit erhöhen („ich weiß das noch so genau, weil ich mir das damals aufgeschrieben habe“).