Viele Unternehmen und Organisationen sind auch in Sozialen Medien präsent. Abgesehen davon, dass die datenschutzkonforme Nutzung von US-Social Media durchaus (noch immer) umstritten ist, gibt es ein weiteres Risiko bzw. Problem, das vielen Unternehmen begegnet:

Es geht dabei um die Nutzung fremder, urheberrechtlich geschützter Werke in Sozialen Medien: Fotos, Texte, Musik usw. Rechteinhaber können die Nutzung ihrer Werke in Sozialen Medien verbieten – oder besser gesagt: Der Verwerter muss sicherstellen, dass er das fremde Werk (auch) in Sozialen Medien nutzen darf. D.h. in den Lizenzbedingungen muss der Rechteinhaber die Nutzung in Sozialen Medien nicht ausdrücklich untersagen; wichtig ist, ob sie erlaubt ist. Wenn es keine öffentlich einsehbaren Lizenzbedingungen des Rechteinhabers gibt, muss ohnehin direkt nachgefragt werden – auch bzw. insbesondere eben, ob das Werk in Sozialen Medien genutzt werden darf.

Das gilt übrigens auch für Musik oder Fotos, die von den Sozialen Medien selbst angeboten werden: Der Verwerter muss prüfen, ob diese auch für die kommerzielle Nutzung freigegeben sind – und nicht nur für die private Nutzung.

Wer hier nicht aufpasst, riskiert kostspielige Abmahnungen!