Über die Frage, inwieweit der Betreiber einer Versammlungsstätte verantwortlich ist (oder nicht), gibt es immer wieder Diskussionen und Streit. Ich habe dazu schon öfter einen Beitrag geschrieben, und möchte meine Überlegungen dazu hier zusammenfassen.

Aktuell heißt es in § 38 Absatz 1 MVStättVO (und in den meisten Ländern):

Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Diese Regelung kann man unterschiedlich verstehen, und man kommt je nach Verständnis damit zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.