
Veranstaltungsvertrag
Veranstaltungsvertrag – was ist das genau?
Vorweg: Es gibt keine eindeutige Definition dafür. Wie man einen Vertrag nennt, ist grundsätzlich auch egal – es kommt auf den Inhalt bzw. die tatsächliche Ausführung an.
Veranstaltungsvertrag kann sein…
„Veranstaltungsvertrag“ wird bspw. ein Vertrag genannt, …
- mit dem eine Person oder Organisation mit der Durchführung einer Veranstaltung beauftragt wird, und bei dem der Auftraggeber dann nicht selbst Veranstalter ist, sondern der Auftragnehmer Veranstalter werden soll. Beispiel: Die Stadt XY beauftragt das Unternehmen U, den Weihnachtsmarkt zu veranstalten.
- mit dem ein Veranstalter eine Eventagentur beauftragt, für ihn die Veranstaltung zu organisieren – der Auftraggeber bleibt aber Veranstalter. Diesem „Agentur-Vertrag“ habe ich eine eigene Seite gewidmet: hier.
- mit dem ein Veranstalter eine Location anmietet; auch diesen Mietvertrag habe ich gesondert hier beschrieben.
- mit dem ein Veranstalter einen Künstler beauftragt. Auch diesen Vertrag habe ich gesondert dargestellt: hier.
Nomen est omen?
Wie gesagt: Der Name spielt keine sonderliche Rolle, wichtig ist nur, dass
- die Rechte und Pflichten klar zugeordnet sind, und
- die Vertragspartner wissen, um was es geht bzw. wer welche Aufgaben hat.


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