Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 ist heute ein sechstes Opfer im Krankenhaus verstorben. In den Stunden und Tagen nach dem Anschlag haben sich Informationen über mutmaßliche Mängel des Sicherheitskonzepts überschlagen. Das war auch der Grund, warum wir bei EVENTFA bisher dazu nichts geschrieben haben: Die Informationslage ist uns (noch) zu unsicher.

Aktuell ermittelt die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Derzeit liegen mindestens drei Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und um fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen gegen Verantwortliche der Stadt, der Polizei und der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte vor.

Der Fokus der Ermittlungen liegt aber aktuell im Hauptverfahren gegen den Attentäter.

Mit Blick auf die Strafanzeigen geht es auch u.a. um mutmaßliche Lücken in Betonblocksperren an Fußgängerübergängen, das Fehlen der Sicherung von Fluchtwegen mit Stahlketten und das Fehlen eines Polizeifahrzeugs an einem geplanten Standort.

Politische Dimension erhält das Verfahren durch die Frage, warum vielfache Warnungen vor der Gefährlichkeit des Attentäters im Vorfeld nicht oder nicht nachhaltig verfolgt wurden.

Strafrechtlich ist das Verfahren „interessant“, aber auch komplex: Kann man verantwortlichen Personen von Veranstalter und Sicherheitsbehörden einen Vorwurf dafür machen, dass ein Attentäter vorsätzlich einen Anschlag verübt – und dieser mutmaßlich (nur?) dadurch gelingt, dass es womöglich Lücken in den Absperrungen gegeben hat, durch das der Attentäter mit seinem PKW fahren konnte? Es wäre m.E. jedenfalls nicht nur zu einfach, sondern auch verfrüht, diese Frage direkt mit einem „ja“ zu beantworten.

Wir werden den Fall und die Ermittlungen weiter verfolgen und berichten, wenn es hieraus Neuigkeiten gibt.