Am heutigen Montag begann der Mammutprozess gegen den Attentäter gegen den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024, der vergangenes Jahr mit einen gemieteten SUV über das Marktgelände fuhr und dabei 6 Menschen tötete und mehr als 323 Personen teils schwer verletzte. Ungefähr 180 Nebenkläger (Verletzte, Angehörige, Versicherer) sind dem Strafprozess beigetreten.

Auch am heutigen Montag teilte die Oberbürgermeisterin der Stadt Magdeburg mit, dass das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Stadt angewiesen habe, keine Genehmigung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt zu erteilen. Als Grund wurden insbesondere vermeintliche Mängel des 152-seitigen Sicherheitskonzepts und des 45-seitigen Überfahrtschutzkonzept angegeben. Außerdem sähe sich der Veranstalter nicht in der Verantwortung für Terrorabwehrmaßnahmen, das Landesverwaltungsamt sieht das anders.

Tatsächlich ist die Rechtsfrage, wer in welchem Ausmaß für Terrorabwehrmaßnahmen verantwortlich ist – Veranstalter oder Staat – derzeit nicht höchstrichterlich geklärt. Bisher gibt es Urteile aus Berlin, die die Verantwortung beim Staat gesehen haben.

Aktualisierung vom 12.11.2025:

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Magdeburg hat sich mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes auf „Vielzahl von risikominimierenden und sicherheitserhöhenden Maßnahmen“ geeinigt, mit deren Umsetzung die Genehmigung in Gestalt der Marktfestsetzung erteilt werden könne.