Das Bundeskabinett hat für die Zeit der Fußball-EM eine Public-Viewing-Verordnung beschlossen.
Demnach sollen die zuständigen Behörden der Kommunen den eigentlich geltenden Lärmschutz für Übertragungen der EM-Spiele lockern können. Da viele Spiele erst um 21 Uhr abends beginnen, hätten Public-Viewing-Veranstalter schon kurz nach Anpfiff ein Problem.
Mit der neuen Verordnung können die Behörden nach einer Einzelfallprüfung bspw. den Beginn der Nachtzeit hinausschieben. Dabei sollen Sie aber das Publikumsinteresse einerseits mit den Abständen zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen andererseits miteinander abwägen.
Die Verordnung gilt zwischen dem 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli; noch aber muss der Bundesrat zustimmen.