Kennen Sie schon unsere Liste (fast) aller Regelwerke, die Ihre Veranstaltung betreffen können?: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften…
Für Veranstaltungen gelten ca. 200 mehr oder weniger spezielle Vorschriften, die wir in der Liste kurz beschreiben und verlinkt haben.
Vorschriften sind kein nice to have, sondern ein must have: Sie sind einzuhalten! Erfahrungsgemäß werden „lästige“ Vorschriften gerne ausgeblendet. Machen Sie sich doch mal die Arbeit, unsere Aufstellung durchzugehen: Es wäre unnötig, wenn Sie Vorschriften schlicht übersehen haben und dadurch ein Schaden entsteht, der vermeidbar gewesen wäre. Außerdem ist es auch eine Frage von Compliance, Strukturen zu schaffen, durch die die Mitarbeiter in der Lage sind, die Vorschriften einzuhalten.
Bedenken Sie, dass Sie sich an Vorschriften zumindest dann zu orientieren haben, auch wenn sie nicht unmittelbar anwendbar sind. Ein Beispiel: Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gelten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für Versicherte und ggf. auch für Solo-Selbständige. Wenn aber das dort verankerte Schutzziel auch für das Verhältnis zwischen Veranstalter und Besucher „passt“, muss der Veranstalter die wesentlichen Inhalte der UVV auch beachten (man spricht hier im weitesten Sinne von den Verkehrssicherungspflichten).
Übrigens – Wir als Rechtsanwälte können Sie bereits in einem frühen Stadium unterstützen:
- Welche Vorschriften sind (nicht) anwendbar?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat man?
- Wie sind Paragraphen auszulegen?
Immer dann, wenn eine Vorschrift nicht eindeutig ist, kommt die sog. Auslegung ins Spiel: Man überprüft anhand verschiedener Kriterien, wie die Vorschrift ggf. auch anders verstanden werden darf/kann/muss. Dabei darf man sich aber verführen lassen, die Vorschrift gekünstelt zu seinen eigenen Gunsten zu deuten, weil man sich ein bestimmtes Ergebnis wünscht.