Bei vielen Veranstaltungen sind Spezialisten im Einsatz: Agenturen, Berater, Architekten, Statiker, Anwälte… Die Herausforderung für den Auftraggeber: Er weiß oftmals nicht, wo Probleme stecken könnten, und wie teuer die Lösung dafür werden würde.

Ein Beispiel: Ein Veranstalter geht zu einem spezialisierten Unternehmen und möchte einen Auftrag erteilen, der allerdings hohe Kosten verursachen würde. Die Spezialisten fragen sich, wann sie ihren Kunden informieren müssen, wenn es auch billiger gehen würde – und dafür auf Einnahmen verzichten.

Man kann es so zusammenfassen: Ein Fachunternehmen ist bei  Auftragserteilung verpflichtet, naheliegende wirtschaftliche Interessen des (potentiellen) nicht fachlich versierten Auftraggebers zu berücksichtigen, da er als Nichtfachmann die in Betracht kommenden Möglichkeiten oftmals nicht kennen kann.

Das soll auch dann gelten, wenn das Fachunternehmen durch den Hinweis auf die deutlich billigere Alternative den eigenen Auftrag verlieren würde (z.B. weil es diese günstigeren Leistungen selbst nicht anbietet). Das kann für einen Dienstleister natürlich eine unangenehme Situation sein.

Immerhin können ein paar Grenzen gezogen werden:

  1. Sicherlich wird das Fachunternehmen nicht über jede denkbare Alternative informieren müssen, wenn diese nicht erheblich günstiger wäre; es kommt also wie so oft auf den Einzelfall an.
  2. Es ist auch nicht die Aufgabe des Fachunternehmens, aktiv nach günstigeren Alternativen zu suchen, und hier selbst nochmal Zeit in die Suche zu investieren; die Hinweispflicht wird relevant, wenn die Alternative „nahe liegt“.
  3. Es geht auch nicht um ein paar Euro Ersparnis für den Kunden; vielmehr muss die Alternative signifikant preisgünstiger sein.
  4. Es geht nicht darum, ob ein Konkurrenzunternehmen die gleiche Leistung finanziell günstiger anbieten kann – es geht vielmehr um alternative Lösungen, die zwar zum selben Ergebnis, aber deutlich günstiger erreichbar sind.

Vorsicht ist geboten: Eine notwendige, aber unterlassene Aufklärung über günstigere Alternativen kann zum Schadenersatz führen.