Unternehmen wie Veranstalter beauftragen oftmals Agenturen, eine Webseite zu erstellen – und zugleich die gewünschte Domain anzumelden. Streit kann es später geben, wenn die Agentur die Domain auf sich registrieren lässt. Den Streit kann man vermeiden, indem die Übertragung vertraglich geregelt oder der Auftraggeber direkt als Domaininhaber eingetragen wird. Für solcherlei vertragliche Regelungen sind wir gerne behilflich, schreiben Sie uns eine kurze Mail an info@eventfaq.de!
Domainregistrierung: Wer wird Inhaber?
Oftmals wird bei Auftragserteilung nicht so weit gedacht, was später mit der Domain passieren soll oder passieren könnte. Folgende Streitigkeit landet häufig bei uns:
Der Auftraggeber beauftragt eine Agentur mit der Erstellung einer Webseite. Die Agentur meldet dazu eine Domain bspw. bei der deutschen Domainverwaltungsstelle DENIC an. Aus praktischen Gründen, oftmals gar nicht böse gedacht, registriert die Agentur die Domain auf sich selbst, und nicht auf den Auftraggeber.
Streit um die Registrierung: Wem gehört die Domain?
Dann passiert etwas, was bei Kooperationen und Aufträgen passiert: Man trennt sich. Jetzt kann es ärgerlich werden für den (ehemaligen) Auftraggeber: Domaininhaber ist immer noch die Agentur.
Sie ist nun in einer „komfortablen“ Position: Wenn bspw. der Auftraggeber noch Geld schuldet, kann sie die Herausgabe der Domain so lange verweigern, bis der Kunde zahlt – der verliert damit ggf. die Möglichkeit, noch offene Aufgaben der Agentur zu erzwingen.
Egal wie: Der Auftraggeber muss nun versuchen, die Domain zu bekommen. Solange die Agentur sie freiwillig übergibt, schön. Aber oft genug gibt es Streit (bspw. weil die Agentur sich die Übertragung bezahlen lassen will). Diese Unsicherheiten kann man aber vermeiden:
- Domain von Anfang an selbst registrieren: Am einfachsten wäre es, wenn der Auftraggeber von Beginn an als Domaininhaber registriert wird.
- Domainübertragung im Vertrag regeln: Oder man vereinbart im Vertrag, dass (ggf. auch wann) die Agentur die Domain an den Auftraggeber herausgeben muss – bzw. jedenfalls, dass die Agentur die Domain lediglich aus Vereinfachungsgründen auf sich registrieren soll, sie aber dem Auftraggeber zusteht.
Tipp: Dispute-Eintrag für die Domain beantragen!
Wenn wir davon ausgehen, dass der Auftraggeber sich nicht selbst registriert, sondern die Agentur Domaininhaber ist/wird, sollte der Auftraggeber einen sog. Dispute-Eintrag bei der DENIC beantragen.
Technisch nämlich kann die Agentur die Domain nicht einfach auf jemanden übertragen bzw. überschreiben – vielmehr wird die Agentur als Domaininhaber gelöscht, die Domain ist also (mindestens) für eine „juristische Sekunde“ inhaberlos… und könnte unerwartet von einem Dritten registriert werden, bevor unser Auftraggeber sie registriert.
Damit sich niemand ungewollt vordrängeln kann, kann man bei der Domainverwaltung DENIC sich quasi vormerken lassen: Man rutscht dann auf Position 1 derjenigen, die diese Domain haben wollen. Wenn die Agentur sich also als Domaininhaber löschen lässt, würde als erstes derjenige berücksichtigt, der sich erfolgreich einen Dispute-Eintrag sichern konnte.