picjumbi (Pexels)

Checkliste
Fotos auf
Veranstaltungen

von Besuchern,
Messeständen, Location…

Wenn der Veranstalter, die Agentur, der Fotograf usw. Fotos auf Veranstaltungen machen möchte, tauchen eine Vielzahl von Problemen auf, die wir in der nachfolgenden Checkliste kurz skizzieren. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Klärung der Fragen, da bspw. datenschutzrechtliche Verträge auch Zeit kosten, bis alle Fragen geklärt sind.

Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

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Egal ob 1 Stunde, 1 Tag oder 1 Woche. Egal ob online oder bei Ihnen im Unternehmen. Egal ob zum Thema Datenschutz, zu Haftungsfragen, zum Urheberrecht, zur VStättVO oder über Grundlagen des Eventrechts usw.

Die Checkliste für Fotos:

  1. Ist geklärt, wer verantwortlich im Sinne der DSGVO ist? Beispiele:
    • Veranstalter
    • Eventagentur
    • Sponsoren
    • Werbepartner oder
    • der Fotograf selbst. Das müssen Sie vorher festlegen:
      • Sind Sie als Auftraggeber der datenschutzrechtlich Verantwortliche und der Fotograf Ihr Auftragsverarbeiter, oder
      • soll der Fotograf neben Ihnen als Auftraggeber ein eigenständiger Verantwortlicher sein?
  2. Ist für die Nutzung der Fotos jeweils ein definierter Zweck vorhanden? Beispiele:
    • Nutzung auf der Webseite
    • Nutzung in Sozialen Medien
    • Weitergabe an Sponsoren und Partner zur dortigen Nutzung
    • Nutzung in Printprodukten
    • Nutzung in Fernsehen u.a.
  3. Ist jedem Zweck eine Rechtsgrundlage zugeordnet?
  4. Wenn man sich auf das berechtigte Interesse stützt: Ist eine Abwägung vorgenommen und ggf. dokumentiert?
  5. Werden die Betroffenen ausreichend informiert (Datenschutzerklärung)
    • Zeitpunkt (bei der Datenerhebung, also dann, wenn die Fotos gemacht werden)
    • Ort der Information
    • Inhalte
  6. Ist das Vorhaben in das Löschkonzept integriert? Wie lange werden Fotos aufbewahrt?
  7. Ist geprüft, ob durch das Vorhaben besondere technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen sind?
  8. Ist eine Weitergabedokumentation der Fotos an Dritte vorhanden?
  9. Ist das Thema Foto in das Verzeichnis aller Datenverarbeitungsvorgänge integriert?
  10. Ist die Zustimmung des Gebäudeeigentümers eingeholt, wenn die Fotos innerhalb eines Gebäudes angefertigt werden?
  11. Ist die Zustimmung der Urheber eingeholt, deren Werke auf den Fotos abgebildet werden – wenn diese Werke mehr sind als nur Beiwerk auf dem Foto. Beispiele:
    • Messestände, Exponate
    • Fotos an Wänden
    • Bühnendesign
  12. Ist die Zustimmung des Fotografen eingeholt, das Foto wie geplant verwerten zu dürfen?
    • Empfehlung: Beschaffen Sie sich nur solche Rechte, die Sie auch wirklich brauchen. Es ist nicht ratsam, sich ohne Notwendigkeit die „ausschließlichen und unbeschränkten“ Rechte zu beschaffen – denn es drohen finanzielle Nachforderungen des/der Urheber (die man auch nicht im Vertrag mit ihnen ausschließen kann!).
    • Das heißt: Überlegen Sie sorgfältig, was Sie später mit den Fotos machen wollen – und wenn möglich sollten Sie die Rechte darauf beschränken, um das Nachforderungsrisiko zu minimieren. Beispiele:
      • Print?
      • Webseite?
      • Social Media?
      • Weitergabe an Dritte?
      • Verkauf?
      • Bearbeitung?
      • Genügt 1 Jahr? Oder mehrere Jahre? Oder doch unbegrenzt?
      • Genügt Verbreitung in Deutschland? Oder doch weltweit?
      • Wollen/müssen wir die einzigen Nutzer sein („ausschließliche Rechte“), oder kann der Fotograf die Fotos auch anderweitig verwerten („einfache Rechte“)?

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen, bspw. rund um die Herstellung und Nutzung von Fotos.

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