AndreyPopov (Getty Images)

Checkliste für
digitale Events

Was gibt es §§-mäßig zu beachten?

Hybride Events, Streaming usw.

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier für digitale Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit digitalen Bestandteilen.

Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wenn der Veranstalter seine Veranstaltung in die digitale Welt verlegt, tauchen eine Vielzahl von Problemen auf. In der Checkliste betrachten wir die Besonderheiten, die die Digitalität mit sich bringt.

Ist die Veranstaltung hybrid, dann bleiben die genannten Probleme für den digitalen Teil bestehen.

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Egal ob 1 Stunde, 1 Tag oder 1 Woche. Egal ob online oder bei Ihnen im Unternehmen. Egal ob zum Thema Datenschutz, zu Haftungsfragen, zum Urheberrecht, zur VStättVO oder über Grundlagen des Eventrechts usw.

Die Checkliste für digitale Events:

  1. Ist eine Rundfunklizenz notwendig? Siehe Medienstaatsvertrag. Genau prüfen, wenn das Streaming redaktionell gestaltet und nach einem Sendeplan bzw. nach Vorankündigungen mehr als nur einmal erfolgt. Ebenso, ob im Schnitt von 6 Monaten mehr als 20.000 gleichzeitig zuschauende Nutzer erreicht werden.
  2. Hat der Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer zugestimmt? Dann notwendig, wenn die Hausordnung Aufnahmen verbietet, und/oder Teile des Innenraums zu erkennen sind.
  3. Einbindung von Plattformbetreibern bzw. Internetdienstleistern rechtskonform?
    • Insbesondere bei US-Anbietern kann es datenschutzrechtliche Probleme geben.
    • An den Auftragsverarbeitungsvertrag denken!
  4. Wenn Musik verwendet wird: Sind die Rechte geklärt?
    • Live-Musik?
    • Musik vom Band?
    • Live-Stream?
    • Abruf on demand?
    • Sonstige Aufzeichnungen und Verwertungen?
    • Wird aufgezeichnet, und damit die Musik später weiterverwertet?
    • Wird die Musik bearbeitet?
    • Wird Musik mit Film/Texten usw. zusammengeführt?
    • GEMA?
    • GVL / Interpreten?
  5. Ist geprüft, ob fremde Werke gefilmt werden? Man denke hier insb. auch an Inhalte in den Präsentationen von Vortragenden
    • Fotos
    • Texte (geschrieben, gesprochen)
    • Skizzen
    • Videos/Ausschnitte
    • Interviews
  6. Ist geprüft, ob gesetzliche Ausnahmen greifen, diese fremden Werke zu zeigen?
    • Zitat
    • Beiwerk…
    • Achtung: Objektiv prüfen und sich das nicht „schönreden“! Die Ausnahmen im Urheberrecht sollen auch Ausnahmen bleiben!
  7. Ist geprüft, ob der Veranstalter die für den Stream/die Aufzeichnung notwendigen Rechte hat?
    • Achtung 1: Der Veranstalter, der streamt oder aufzeichnet (und später verwertet) wird für die Inhalte seiner Referenten, Moderatoren und Künstler usw. verantwortlich = er muss die notwendigen Rechte für das Streamen/die Aufzeichnung haben!
    • Achtung 2: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb, d.h. der Veranstalter darf sich nicht darauf verlassen, fremde Inhalte nutzen zu dürfen, nur weil bspw. der Referent ihm seine Präsentation schickt.
  8. Eigene Beschäftigte – Datenschutz
    • Gibt es einen Live-Stream und/oder Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Name, Gesicht, Person…?
    • Welche Zwecke werden verfolgt?
    • Auf welche Rechtsgrundlage kann sich gestützt werden?
    • Informationspflichten gegenüber den eigenen Leuten erfüllt?
  9. Fremde Beschäftigte – Datenschutz
    • Gibt es einen Live-Stream und/oder Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Name, Gesicht, Person…?
    • Welche Zwecke werden verfolgt?
    • Auf welche Rechtsgrundlage kann sich gestützt werden?
    • Informationspflichten gegenüber Beschäftigten erfüllt?
  10. Referenten, Moderator, Künstler – Datenschutz
    • Gibt es einen Live-Stream und/oder Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Name, Gesicht, Person…?
    • Welche Zwecke werden verfolgt?
    • Auf welche Rechtsgrundlage kann sich gestützt werden?
    • Informationspflichten gegenüber Mitwirkenden erfüllt?
  11. Besucher, Teilnehmer – Datenschutz
    • Gibt es Präsenzpublikum?
    • Gibt es einen Live-Stream und/oder Abruf on demand?
    • Gibt es einen Chat?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Name, Gesicht, Person…?
    • Welche Zwecke werden verfolgt?
    • Auf welche Rechtsgrundlage kann sich gestützt werden?
    • Informationspflichten gegenüber Besuchern erfüllt?
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