Checkliste digitale Events

Was ist zu beachten?
Checkliste digitale Events

Wenn der Veranstalter seine Veranstaltung in die digitale Welt verlegt, tauchen eine Vielzahl von Problemen auf.

... in eigener Sache!
Wir bieten dazu immer mal wieder Webinare an und besprechen das Thema ausführlich in unserem Intensiv-Coaching (jeweils auch als Inhouse-Veranstaltung möglich!).

Gerne können Sie aber auch unsere Onlineberatung in Anspruch nehmen!

Und hier finden Sie dazu eine kurze Checkliste: Klicken Sie dazu einfach in die Kreise neben den Fragen.

  • Grün = ist berücksichtigt (egal, ob daraufhin Maßnahmen getroffen werden oder nicht),
  • gelb = wird noch geprüft,
  • rot = ist (noch) nicht berücksichtigt.
    Genau prüfen, wenn das Streaming redaktionell gestaltet und nach einem Sendeplan bzw. nach Vorankündigungen mehr als nur einmal erfolgt. Ebenso, ob im Schnitt von 6 Monaten mehr als 20.000 gleichzeitig zuschauende Nutzer erreicht werden.
    Dann notwendig, wenn Teile des Innenraums zu erkennen sind.
    Insbesondere bei US-Anbietern kann es datenschutzrechtliche Probleme geben. An den Auftragsverarbeitungsvertrag denken!
    • Live-Musik?
    • Musik vom Band?
    • Live-Stream?
    • Abruf on demand?
    • Sonstige Aufzeichnungen und Verwertungen?
    • Wird aufgezeichnet, und damit die Musik später weiterverwertet?
    • Wird die Musik bearbeitet?
    • Wird Musik mit Film/Texten usw. zusammengeführt?
    • GEMA?
    • GVL / Interpreten?
    • Man denke hier insb. auch an Inhalte in den Präsentationen von Vortragenden
    • Fotos
    • Texte
    • Skizzen
    • Videos/Ausschnitte
    • Interviews
    • Zitat
    • Beiwerk...

    Achtung: Objektiv prüfen und sich das nicht "schönreden"! Die Ausnahmen im Urheberrecht sollen auch Ausnahmen bleiben!

    Achtung 1: Der Veranstalter, der streamt oder aufzeichnet (und später verwertet) wird für die Inhalte seiner Referenten, Moderatoren und Künstler usw. verantwortlich = er muss die notwendigen Rechte für das Streamen/die Aufzeichnung haben!

    Achtung 2: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb, d.h. der Veranstalter darf sich nicht darauf verlassen, fremde Inhalte nutzen zu dürfen, nur weil bspw. der Referent ihm seine Präsentation schickt.

    • Live-Stream?
    • Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Gesicht, Person...?
    • Datenschutz: Rechtsgrundlage?
    • Datenschutz: Zweck?
    • Datenschutz: Informationspflichten erfüllt?

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    • Präsenzpublikum?
    • Live-Stream?
    • Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Gesicht, Person...?
    • Datenschutz: Rechtsgrundlage?
    • Datenschutz: Zweck?
    • Datenschutz: Informationspflichten erfüllt?

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    • Koordination / Unterweisung?
    • Hygienemaßnahmen

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    • Präsenzpublikum?
    • Live-Stream?
    • Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Gesicht, Person...?
    • Datenschutz: Rechtsgrundlage?
    • Datenschutz: Zweck?
    • Datenschutz: Informationspflichten erfüllt?

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    • Präsenzpublikum?
    • Live-Stream?
    • Abruf on demand?
    • Was ist erkennbar? Stimme, Gesicht, Person...?
    • Datenschutz: Rechtsgrundlage?
    • Datenschutz: Zweck?
    • Datenschutz: Informationspflichten erfüllt?

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    Verkehrssicherung bei hybriden Events:

    • Hygienemaßnahmen

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Achtung!
Die Veranstaltung vor Ort, die aufgezeichnet wird, ist letztlich eine normale Veranstaltung nur ohne Live-Publikum. Es gelten aber die gleichen Regeln!

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):