2016 ging es damit los: Unternehmer, die mit Verbrauchern online einen Vertrag geschlossen haben, mussten (u.a.) auf eine neue Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) hinweisen und mittels eines anklickbaren Links auf diese Plattform zu verlinken. Die EU wollte damit Verbrauchern erleichtern, Beschwerden über ihre (oftmals übermächtigen) Vertragspartner einreichen zu können und auf diesem Weg Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung zu bekommen, ohne vor Gericht ziehen zu müssen.
Etwas frustriert hat die EU zwischenzeitlich festgestellt:
„Allerdings nutzt nur eine Minderheit der Besucher die OS-Plattform, um eine Beschwerde einzureichen, und nur 2 % dieser Beschwerden erhalten eine positive Antwort von Unternehmern, sodass ihr Antrag an eine auf der OS-Plattform aufgeführte AS-Stelle weitergeleitet werden kann. Insgesamt entspricht dies etwa 200 Fällen pro Jahr in der gesamten Union.“
Im Gegensatz dazu hatte es massenhaft Abmahnungen von Verbraucherschützern und Wettbewerbern gegen Unternehmen gegeben, die die Vorgaben aus der sog. ODR-Verordnung nicht korrekt umgesetzt hatten (z.B. weil sie den Link zur OS-Plattform nicht oder fehlerhaft gesetzt hatten).
Das Ergebnis: Die entsprechende Verordnung wurde zum 20.07.2025 aufgehoben.
Handlungsempfehlung:
- Prüfen Sie, ob Sie in Ihren AGB, im Impressum oder an anderen Stellen auf die Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen und darauf verlinken (= Ihrem Verbraucherkunden die Möglichkeit geben, dort Beschwerde einzureichen).
- Wenn ja, sollten Sie die Hinweise (Link auf die Plattform usw.) gemäß ODR-Verordnung entfernen. Andernfalls könnte eine Abmahnung drohen, wenn nach dem 20. Juli auf etwas hingewiesen wird, was es nicht mehr gibt.
Alle anderen Informationspflichten für Verbraucher bleiben bestehen.
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