Wenn Dienstleister einen Auftrag erhalten, verpflichtet sich der Auftraggeber üblicherweise zur Zahlung einer Vergütung. Mit Blick auf eine Vereinbarung über die Vergütung möchte ich in diesem Beitrag 2 Varianten vorstellen:
1.) Festpreise bzw. Pauschalen
Der Vorteil liegt auf der Hand: Es gibt wenig zu diskutieren, wieviel der Auftraggeber am Ende bezahlen soll. Letztlich muss man nur nachweisen, dass der Auftrag erteilt wurde, und wie hoch die Pauschale vereinbart wurde.
Ein weiterer Vorteil ist es, wenn man zeitlich schneller durchkommt als geplant; dieser Vorteil kann aber auch ein Nachteil sein, wenn man länger braucht als geplant.
Pauschalen haben auch den Nachteil, dass möglicherweise auch noch nach der Veranstaltung weitere Kosten auftauchen können. Ein bekanntes Beispiel ist das Urheberrecht: Wenn der Auftragnehmer bspw. beauftragt wird, eine fertige Show abzuliefern, kann es sein, dass beteiligte Urheber auch Jahre später noch Forderungen stellen können. Hat der Auftragnehmer aber mit seinem Kunden eine Pauschale vereinbart, wird es schwierig bis unmöglich, solche Nachforderungen auch nachträglich beim Kunden berechnen zu können.
Das gilt auch, wenn der Auftragnehmer seinerseits Subunternehmer beauftragt – gegenüber dem Kunden aber einen Festpreis vereinbart, während seine Subunternehmer ggf. höhere Kosten aufrufen bzw. verursachen.
Und da sind wir beim letzten Risiko: Es kann viele Umstände geben, die nach Vertragsschluss zu einer Preiserhöhung führen. Daher ist empfehlenswert, dass der Auftragnehmer mit seinem Kunden Möglichkeiten der Preiserhöhung vereinbart. Übrigens, zu diesem Thema veranstalten wir auch immer wieder kurze Webinare: Schauen Sie einfach in unsere Terminübersicht.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass nicht jeder Festpreis auch wirklich unveränderlich „fest“ ist. So kann es sein, dass ein Festpreis auf Basis eines Kostenvoranschlages angeboten wird, aus dem hinreichend klar hervorgeht, dass der Festpreis nur greift, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Es ist übrigens auch sinnvoll, zu regeln, ob es Kostenpositionen gibt, die explizit nicht von der Pauschale erfasst sein sollen (z.B. Fahrtkosten, Verpflegung, Kommunikationskosten usw.).
Bei Pauschalen ist also umso wichtiger, sich vorher genau zu überlegen, was alles später passieren könnte – und sich eine Möglichkeit der Nachforderung vorzubehalten. Allerdings müssen solche Klauseln sorgfältig formuliert werden, damit sie wirksam sind. Denn „einfach so“ kann man später keine Nachforderungen stellen, nur weil man vorher nicht ordentlich kalkuliert hat.
Das könnten bspw. potentielle Faktoren sein, die den Preis in die Höhe treiben:
- Fehler in der Kalkulation
- Preiserhöhungen der Leistungsträger
- Erhöhung von Energiepreisen u.a.
- Erhöhung der Umsatzsteuer (die nicht für jeden Kunden als Vorsteuer abgezogen werden kann!)
- Zeitverzug
- Ausfälle von Dienstleistern oder Mitarbeitern
- Änderungen der Parameter der Veranstaltung
- Behördliche Auflagen
- Unerkannte Probleme
2.) Zeitabrechnung
Eine Alternative kann die Abrechnung nach Zeitaufwand sein. Der Vorteil: Wenn es lange dauert, bekommt man den Aufwand wenigstens bezahlt.
Der Nachteil: Es kann sein, dass der Kunde einen Nachweis fordert, wann man konkret was getan haben will.
Auch ein Nachteil: Gerade ein Spezialist braucht unter Umständen wenig Zeit um Probleme zu klären, für die ein Nicht-Spezialist erheblich mehr abrechnen würde können. Für einen Spezialisten macht also die Abrechnung nach Aufwand vielfach wenig Sinn – es sei denn, er will bei der Zeiterfassung tricksen.
Das bedeutet: Jeder muss für sich überlegen, welche Vorteile für ihn überwiegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und helfen bei der Formulierung von Verträgen bzw. Klauseln. Wenn Sie bereits selbst Mustervorlagen haben, können wir diese gerne kostenfrei überprüfen: Nutzen Sie dazu unseren AGB-Check. Wenn Sie neue Vorlagen benötigen, schicken Sie uns eine Mail an info@eventfaq.de oder schauen Sie auf unserer Unterseite für neue AGB.