
Veranstaltungsvertrag
Veranstaltungsvertrag – was ist das genau?
Vorweg: Es gibt keine eindeutige Definition dafür. Wie man einen Vertrag nennt, ist grundsätzlich auch egal – es kommt auf den Inhalt bzw. die tatsächliche Ausführung an.
Veranstaltungsvertrag kann sein…
„Veranstaltungsvertrag“ wird bspw. ein Vertrag genannt, …
- mit dem eine Person oder Organisation mit der Durchführung einer Veranstaltung beauftragt wird, und bei dem der Auftraggeber dann nicht selbst Veranstalter ist, sondern der Auftragnehmer Veranstalter werden soll. Beispiel: Die Stadt XY beauftragt das Unternehmen U, den Weihnachtsmarkt zu veranstalten.
- mit dem ein Veranstalter eine Eventagentur beauftragt, für ihn die Veranstaltung zu organisieren – der Auftraggeber bleibt aber Veranstalter. Diesem „Agentur-Vertrag“ habe ich eine eigene Seite gewidmet: hier.
- mit dem ein Veranstalter eine Location anmietet; auch diesen Mietvertrag habe ich gesondert hier beschrieben.
- mit dem ein Veranstalter einen Künstler beauftragt. Auch diesen Vertrag habe ich gesondert dargestellt: hier.
Nomen est omen?
Wie gesagt: Der Name spielt keine sonderliche Rolle, wichtig ist nur, dass
- die Rechte und Pflichten klar zugeordnet sind, und
- die Vertragspartner wissen, um was es geht bzw. wer welche Aufgaben hat.
Daher sollte man seinen Vertrag bestenfalls so benennen, dass klar ist, um was es darin geht. Am besten benennt man die Datei beim Abspeichern (bzw. die Dateivorlage) genauso, wie auch der Vertrag in der Überschrift genannt wird.


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