Streaming einer Veranstaltung: Die Rechtslage

Wir erklären die juristischen Stolperfallen bei digitalen und hybriden Events
Kamera

In unserem 2-stündigen Webinar “Rechtliche Fallstricke bei digitalen und hybriden Veranstaltungen” erläutern wir die juristischen Stolperstellen bei digitalen und hybriden Veranstaltungen und zeigen Ihnen, wie Sie unnötige kostspielige Abmahnungen verhindern können.

Inhalte des Webinars

Durch die Corona-Pandemie haben digitale und hybride Veranstaltungen einen ordentlichen Schub erhalten und auch künftig werden sie eine bedeutende Rolle spielen. Bei solchen digitalen Events ist Streaming unverzichtbar, schließlich will man möglichst viele Interessenten und Internetnutzer erreichen. Eine Veranstaltung zu streamen tangiert jedoch viele Rechtsbereiche wie etwa das IT-Recht sowie das Urheber- und Medienrecht. Beim Live-Stream einer Veranstaltung muss man sich mit Fragen beschäftigen, ob man eine Rundfunklizenz benötigt oder eine Lizenz bei der GEMA beantragen muss. Beachtet man diese Regelungen nicht, handelt es sich um illegales Streaming und dies kann unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Ebenfalls bedeutsam beim Streaming eines Live Events ist das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen: Jede Person hat das Recht am eigenen Bild und darf nicht einfach ohne ihr Einverständnis gefilmt werden. Sie sehen, schnell gibt es durch das Streaming einer Veranstaltung bezüglich der Rechtslage eine Menge zu beachten. Mit den Inhalten unseres zweistündigen Online-Seminars sind sie beim Streaming von Veranstaltungen bezüglich der Rechtslage auf der sicheren Seite. Wir erklären Ihnen, worauf Sie zu achten haben, damit die Verbreitung des Events im Internet nicht zum illegalen Streamen wird. Sie erfahren zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen Sie sich Gedanken um die Beschaffung einer GEMA-Lizenz machen müssen, was es mit einer vorübergehenden Vervielfältigungshandlung im Urheberrecht auf sich hat und welches Sendeformat sich aus rechtlicher Sicht am besten für das Streaming Ihrer Veranstaltung eignet. Selbstverständlich bleibt auch genügend Zeit, um auf Ihre spezifischen Fragen über Streaming bzw. illegales Streaming ausführlich einzugehen. Auf ein paar konkrete Fragestellungen, die im Rahmen des Streamings von Events immer wieder auftauchen, gehen wir nachfolgend schon genauer ein.

Wenn Sie eine Veranstaltung streamen wollen, werden dabei natürlich die Mitwirkenden und bei hybriden Formaten auch Besucher gefilmt. Hier muss das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen unbedingt beachtet werden, denn jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Ohne ihr Einverständnis dürfen Personen, die deutlich zu erkennen sind, nicht einfach Teil einer Liveübertragung sein. Wie viele andere Rechtsgebiete aber auch, ist das Persönlichkeitsrecht ein durchaus komplexes Themengebiet, denn es gibt viele Sonderregeln und Ausnahmen. So sind zum Beispiel Fußballfans im Stadion schließlich auch mal in der Nahaufnahme zu sehen, ohne dass hier ein rechtlicher Verstoß vorliegt. Besonders sensibel muss das Filmen und Übertragen von Kindern gehandhabt werden, für das häufig das Einverständnis der Eltern eingeholt werden muss. In unserem Seminar widmen wir uns ausführlich den Themen Persönlichkeitsrecht im Internet und Datenschutz im Internet. Streaming und Datenschutz sind ein Fall für sich, denn die DSGVO sichert den Nutzern von Streaming-Angeboten weitreichende Rechte zu. Nach unserem Seminar sind Sie auch auf diesen Aspekt bestens vorbereitet und treten niemandem auf die Füße, wenn Sie eine Veranstaltung live streamen.

Ein Stream kann schnell als lizenzpflichtiges Rundfunkprogramm eingeordnet werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Gesetzgeber definiert Rundfunk als „alle Angebote, die zeitlich anhand eines Sendeplans verarbeitet und jounalistisch-redaktionell gestaltet sind.“ Lange Zeit wurde rechtlich nicht zwischen klassischen Formaten wie Radio und Fernsehen und neuen Sendeformen wie Streaming unterschieden, sodass vielen bekannte Streamer als Rundfunkveranstalter eingestuft wurden und Ärger mit den zuständigen Landesmedienanstalten hatten. Seit Ende 2020, als der neue Medienstaatsvertrag den Rundfunkstaatsvertrag ablöste, können die meisten Streamer diesbezüglich aufatmen. Nun ist nämlich keine Rundfunklizenz vonnöten, solange der durchschnittliche monatliche Zuschauerschnitt unter 20000 liegt. In der Regel benötigt man für das Streamen eines Events also keine Sendelizenz.

Taucht im Rahmen des Streamings Musik auf, wird es rechtlich schon komplizierter. Denn: Hier müssen Rechte beachtet werden, für deren Vergabe mitunter verschiedene Personen und Institutionen wie die GEMA oder die GVL zuständig sind. Außerdem muss das sogenannte Filmherstellungsrecht beachtet werden, das entweder bei der GEMA oder beim Urheber der Musik selbst einzuholen ist. Die GEMA hat mit manchen Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube pauschale Lizenzverträge abgeschlossen, sodass für Live-Streams auf diesen Kanälen keine Einzellizenzen einzuholen sind. Doch Vorsicht: Vielen Veranstaltern ist daran gelegen, dass ihr Event jederzeit zum Abruf bereit steht und nicht nur live zu sehen ist. Laden Sie jedoch ein Video von dem Event bei YouTube oder Facebook hoch, damit es sich Interessenten jederzeit anschauen können, ist eine Sonderlizenz für Video on Demand Streaming notwendig. Eine spezielle Lizenz ist außerdem einzuholen, wenn das Video Ihres Events außerhalb der Plattformen, mit denen die GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat, hochgeladen werden soll. Das wäre zum Beispiel bei Ihrer Unternehmenswebseite der Fall. Beim Thema GEMA taucht häufig die Frage auf, was eine Lizenz bei der Einrichtung eigentlich kostet. Pauschal ist das schwer zu beantworten, weil hier Nutzungsdauer, Abrufzahlen und Art des Streams eine Rolle spielen. Günstige Nutzungspakete sind oft schon ab ca. 100 Euro im Monat erhältlich.

Wie wir gesehen haben, berührt das Streaming eine Reihe von Rechtsbereichen und in jedem davon gilt es eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Ohne sich genauer mit der Materie zu befassen, geschieht schnell eine Rechtsverletzung und die Überraschung ist groß, wenn nach dem Streaming eine Abmahnung ins Haus flattert. Eine Abmahnung beim Streaming lässt sich nur zuverlässig durch die Beachtung sämtlicher Rechtspunkte verhindern, die dabei eine Rolle spielen. Die Möglichkeit ist groß, dass auch Mitbewerber die Veranstaltung verfolgen und manche davon warten womöglich nur darauf, dass man einen Fehler macht. Eine Abmahnung wegen Streaming ist die Folge und man muss sich mit unliebsamen Problemen auseinandersetzen. Neben dem Ärger und Stress sind auch die Streaming-Abmahnungskosten nicht zu unterschätzen. Besser Sie gehen kein Risiko ein und beachten beim Streaming einer Veranstaltung die Rechtslage. In unserem Seminar machen wir Sie rechtlich für das Streaming von Veranstaltungen fit, sodass Sie das Thema Abmahnung nicht zu beschäftigen braucht.

Weitere Inhalte, auf die wir im Online-Seminar eingehen werden

  • Welche rechtlichen Fallstricke bringen Aufzeichnungen mit sich?
  • Welche Lizenzen benötigt der Veranstalter?
  • Was muss der Veranstalter mit Referenten, Moderatoren oder Künstlern unbedingt vereinbaren?

Für Sie da:

Fr. Hännes’chen

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info@eventfaq.de

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FAQs

Die Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren AGB (dort § 8).

Das bin ich, Thomas Waetke. Ich bin der Autor der Beiträge hier auf EVENTFAQ, und Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Eventrecht.

Es ist wie ein Seminar, nur online. Wir arbeiten mit der datenschutzfreundlichen Open-Source-Software BigBlueButton (mehr dazu in den nächsten Fragen und Antworten).

Bei kostenlosen Webinaren:

Den Zugangslink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.

Bei kostenpflichtigen Webinaren:

Wir schicken Ihnen den Zugangslink ca. 1 Stunde vor dem Webinar an Ihre E-Mail-Adresse.

Wir arbeiten mit Videobild und würden uns freuen, auch Sie bildlich sehen zu können.

Wir nutzen die Open-Source-Software BigBlueButton. Diese hosten wir auf einem Server der invokable GmbH in Remscheid.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, müssen Sie keine besondere Software auf Ihren PC installieren. Die Webinare finden komplett im Browser statt. Die dabei verwendeten Technologien erfordern allerdings aktuelle Browser-Versionen. Grundsätzlich sind viele verschiedene aktuelle Browser für die Verwendung von BigBlueButton geeignet, insbesondere werden unterstützt:

  • Google Chrome in der aktuellen Version
  • Mozilla Firefox in der aktuellen Version
  • Safari in der aktuellen Version
  • Microsoft Edge in der aktuellen Version (basierend auf Chromium-Engine)

Auch auf Mobilgeräten kann man BigBlueButton ganz einfach über den Internet-Browser benutzen:

  • Google Chrome in der aktuellen Version auf Android
  • Safari in der aktuellen Version auf iOS

Hinweis zum Internet Explorer: Sämtliche Versionen des Internet Explorers sind veraltet, unsicher und unterstützen die benötigten Technologien nicht.

Wenn Sie mit einem nicht unterstützten Browser versuchen, eine Konferenz zu öffnen, wird Ihnen ein entsprechender Warnhinweis angezeigt.

Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.

Wir nutzen die datenschutzfreundliche Open-Source-Software BigBlueButton. Diese hosten wir auf einem Server der invokable GmbH in Remscheid.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, müssen Sie keine besondere Software auf Ihren PC installieren. Die Webinare finden ausschließlich im Browser statt. Die dabei verwendeten Technologien erfordern allerdings aktuelle Browser-Versionen. Grundsätzlich sind viele verschiedene aktuelle Browser geeignet (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Edge in der jeweils aktuellen Version). Auch auf Mobilgeräten kann man BigBlueButton ganz einfach über den Internet-Browser benutzen, und zwar Chrome in der aktuellen Version auf Android und Safari in der aktuellen Version auf iOS.

Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.

Sie brauchen keine Webcam, wir würden uns aber freuen, Sie „persönlich“ mit Bild begrüßen zu können.

Sollten Sie kein Mikrofon haben oder es nutzen wollen, können Sie Fragen auch in den Chat schreiben.

Bitte achten Sie darauf, dass es keine störenden Hintergrundgeräusche gibt (wir stellen einzelne Teilnehmer stumm, wenn es arg stören sollte).

Zugangsdaten:

  • Bei kostenfreien Webinaren erhalten Sie die Zugangsdaten direkt mit der Anmeldebestätigung.
  • Bei kostenpflichtigen Webinaren erhalten Sie die Zugangsdaten ca. 1 Stunde vor dem Webinar per E-Mail.

Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.

Kostenfreie Webinare:

Den Zugangslink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Das Handout steht Ihnen zum Download auf einer separaten Unterseite zur Verfügung, auch hierfür erhalten Sie einen Link.

Kostenpflichtige Webinare:

Wir schicken Ihnen ca. 1 Stunde vor dem Webinar per E-Mail die Zugangsdaten mit dem Zugangslink und dem Handout als PDF.

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei kostenfreien Webinaren die Anzahl pro Unternehmen auf 2 begrenzen, ebenso auch die Teilnahmefrequenz beschränken, um möglichst vielen Personen die Teilnahme zu ermöglichen.

Schauen Sie aber mal bei unseren Inhouse-Webinaren »

Bei den kostenpflichtigen Webinaren können sich mehrere Teilnehmer aus einem Unternehmen anmelden. Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mithören oder Mitlesen oder Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

Dann melden Sie sich bitte einfach, wir schauen, was wir möglich machen können. Bspw. können wir bei entsprechender Nachfrage einen weiteren Termin anbieten usw.

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