Es ist zu kalt im Raum, das Catering-Buffet fällt kleiner aus als bestellt, die Bestuhlung ist noch nicht fertig… bei einer Veranstaltung kann viel passieren. Viele Beteiligte müssen koordiniert ineinandergreifen, viele Menschen sind beteiligt, dementsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass mal etwas mangelhaft ist.

Was muss man tun, wenn man einen Mangel feststellt?

Schwierig wird es dann, wenn dieser Mangel Auswirkungen entfaltet bis hin zu Schadenersatzansprüchen. Man trifft Entscheidungen aufgrund des Mangels, die sich womöglich schlimmer auswirken als der Mangel selbst; der Verursacher behauptet, man hätte den Mangel ja noch rechtzeitig beheben können usw.

Denn typischerweise tritt der Mangel am Tag X auf, aber selten wird man sich auch am selben Tag X einig darüber, wer ihn verschuldet hat und wie hoch der Schaden ist. Kommt es zum Streit, kommen Anwälte oder Gerichte ins Spiel, kann sich die Klärung um mehrere Jahre verzögern.

Wissen Sie aber noch im Detail, was Sie heute vor 6 Jahren gemacht haben?

Das bedeutet: Wenn ein Mangel erkannt wird, muss sichergestellt werden, dass man später alle Tatsachen und Umstände beweisen kann. Nun prallen zwei Welten aufeinander: Der hektische Alltag, insbesondere wenn die Veranstaltung gleich starten soll und noch „schnell schnell“ Lösungen gefunden werde müssen; und die Beweissicherung, falls es später zum Streit kommt.

Unsere Erfahrung ist (leider), dass gerade letzteres oft sehr vernachlässigt wird. Das mag menschlich sein, kann aber den Schaden noch größer werden lassen. Aus Sicht einer Geschäftsleitung macht es daher Sinn, den Beschäftigten Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie sie reagieren sollen. Denn allzu oft vergisst man in der Hektik womöglich das Naheliegende.

Handlungsempfehlungen

Hier ein paar Beispiele, die natürlich nicht abschließend sind, und ggf. je nach Auftrag und Situation angepasst werden müssen:

  • Mängelhinweise an die Verantwortlichen verschriftlichen, bspw. via Messenger, Mail oder zumindest selbst aufschreiben (oder diktieren). Man denke an das Sprichwort „Wer schreibt, der bleibt„.
  • Ort, auch präzise genaue Zeitpunkte notieren (also nicht „heute“, sondern „am 07.05.2024 um 09:37 Uhr“).
  • Namen von potentiellen Zeugen notieren: Wer war dabei, wer hat was gesehen?
  • Die Zeugen bitten, sich auch alles aufzuschreiben.
  • Fotos machen (hier muss ggf. differenziert werden, wer/was auf den Fotos erkennbar sein darf, Stichwort Datenschutz).
  • Vorgesetzte (oder auch Kunden) informieren.
  • Auswirkungen abschätzen: Müssen ggf. andere Beteiligte (vor-)gewarnt werden, dass sich der Mangel auch auf sie auswirkt und sie selbst Maßnahmen ergreifen müssen?
  • Maßnahmen ergreifen, um den potentiellen Schaden so gering wie möglich zu halten (ja, das kommt nämlich noch dazu: Der Geschädigte darf sich nicht zurücklehnen und warten, bis der Schädiger den Mangel beseitigt; unter Umständen muss er daran mitwirken, den Schaden klein zu halten, siehe § 254 BGB).
  • Form und Frist(en) bspw. von Mängelanzeigen beachten, die im Vertrag vereinbart wurden oder sich aus dem Gesetz ergeben.
  • Müssen Versicherer involviert werden? Auch hier kann es ggf. Fristen geben!

Man kann sich denken: Besonders anspruchsvoll kann es bei Gefühlen bzw. Empfindungen werden: Es ist zu laut, es ist zu kalt, es gefällt nicht… In diesen Fällen muss Messbares messbar gemacht werden: Lautstärke messen, Temperatur messen – und protokollieren! Und umso wichtiger können Zeugen sein, die diese Empfindungen bestätigen.

Übrigens: Das Vorstehende gilt auch, wenn man selbst etwas falsch macht oder sich Vorwürfen ausgesetzt sieht, und man Ansprüche gegen sich ggf. abwehren muss!