Die Polizei hat am Freitag eine Lichtprojektion einer Wahlwerbung für die Grünen an einem Kulturdenkmal nach ca. 1 Stunde gestoppt. Mitarbeiter einer nicht benannten Firma hatten einen Projektor in einem geparkten Auto so ausgerichtet, dass das Konterfei von Robert Habeck mit grünem Hintergrund und den Worten „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.“ großflächig zu sehen war.

Die angetroffenen Personen konnten eine Genehmigung nicht vorweisen; die zuständige Münchener Behörde teilte zudem mit, dass Wahlwerbung auf Denkmälern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sei.

Unklar ist derzeit noch, wer den Auftrag für die Projektion gegeben habe, sagte eine Sprecherin der Münchener Polizei. Das Bußgeldverfahren richtet sich derzeit daher an die Personen, die die Polizei vor Ort angetroffen hatte. Im Raum stehen u.a. Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung der Stadt München und den Denkmalschutz.

Update vom 10.01.2025: Bundeswirtschaftsminister und Kanzlerkandidat Robert Habeck äußerte sich in einem Interview dazu: „Natürlich ist das eine gewisse Provokation, es hat ein bisschen was piratiges. So muss man ins Jahr starten, wenn man ein bisschen Wahlkampf macht“.

Sollte sich herausstellen, dass die Aktion in dem Wissen bzw. dem Bewusstsein durchgeführt wurde, dass sie nicht genehmigungsfähig ist, dann kann man auch Vorsatz bejahen. Bei derlei Äußerungen drängt sich jedenfalls der Verdacht auf.

Übrigens: Im „Normalen“ Leben wäre ein Dienstleister verpflichtet, seinen Kunden über die Rechtswidrigkeit aufzuklären, ansonsten könnte sich die Agentur schadenersatzpflichtig machen. Der Haken: Macht man dann weiter, weil der Kunde es will, handelt man im Regelfall vorsätzlich.