Immissionsschutz

Immissionsschutz

Immission ist die Zuführung von Geräuschen und Lärm, aber auch Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Wärme und Erschütterungen auf ein anderes Grundstück.

Zum Schutz dagegen gibt es sowohl im Zivilrecht und im öffentlichen Recht diverse Schutzvorschriften: Das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Landesimmissionsschutzgesetze, die TA Lärm, die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung, aber auch im BGB finden sich Vorschriften dazu im Eigentumsrecht.

Grundsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass von einem anderen Grundstück keine Immissionen zu ihm kommen. Da bspw. Lärm aber nicht immer zu verhindern ist, gibt es auch zahlreiche Vorschriften, die die Pflicht zur Duldung regeln:

  • So muss der Anwohner Immissionen dulden, wenn sie ihn nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
  • Wesentliche Beeinträchtigungen muss er dulden, wenn sie ortsüblich sind (z.B. in einem Gewerbe- oder Industriegebiet).

Bei Freiluftveranstaltungen kommt es oft zu Streitigkeiten mit Anwohnern. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Kategorie Lärmschutz »

Auf der anderen Seite muss der Verursacher das Notwendige und Zumutbare tun, um überhaupt Immissionen zu verhindern oder zu minimieren.

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