Freier Mitarbeiter
-Vertrag
für Veranstaltungen –
Abgrenzung zur
Scheinselbständigkeit!
Für Einzelpersonen, die selbständig tätig sind, gibt es verschiedene Bezeichnungen: Freier Mitarbeiter, Freelancer, selbständiger Einzelunternehmer…
Eine eigene Vorlage haben wir hier nicht, denn:
- Ist der Freie Mitarbeiter der direkte Auftragnehmer, d.h. wird er direkt von seinem Kunden beauftragt, passt inhaltlich der Vertragstyp zwischen Veranstalter und Eventagentur (auch, wenn der Freie keine Agentur ist, aber juristisch ist das derselbe Vertragstyp).
- Wird der Freie Mitarbeiter als Subunternehmer unterbeauftragt, passen die Subunternehmer-AGB.
Es macht übrigens auch Sinn, einen Freelancer bzw. Freien Mitarbeiter gar nicht sooo sehr als Sonderfall zu behandeln und krampfhaft eine Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit zu schaffen: Denn letztlich ist er ein (fast) ganz normales Unternehmen wie ein größerer Subunternehmer bzw. Auftragnehmer, der mehrere Arbeitnehmer hat.
Neue AGB oder Verträge?
Sie wollen sich absichern? Sie brauchen einen möglichst „wasserdichten“ Vertrag bzw. AGB? Sie haben ein spezielles Projekt und brauchen dazu spezielle Regelungen?
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