Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird heute im Bundestag die Flexibilisierung der Arbeitszeit diskutiert. Die Ampelkoalition wollte eigentlich bereits 2022 einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Der Kern soll dabei eine Umstellung der derzeitigen täglichen Höchstarbeitszeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit liegen. Die aktuelle Gesamthöchstzeit pro Woche soll aber beibehalten werden. Nach der Diskussion ist die Überweisung in die Ausschüsse vorgesehen.

Aktuell ist die Rechtslage so, dass pro Werktag (Montag bis Samstag) maximal 10 Stunden gearbeitet werden darf, pro Woche also 60 Stunden. Wer diese maximale Zeit ausreizt, muss aber innerhalb eines halben Jahres wieder auf ausgeglichen werden, so dass im Schnitt eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) nicht überschritten wird.

Und: Zwischen zwei Arbeitstagen ist noch eine Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten.

Manche Veranstalter und Dienstleister tun sich schwer mit der Vorgabe. Der Satz „würden wir uns an das Arbeitszeitgesetz halten, könnten wir keine Veranstaltung machen“ ist immer noch weit verbreitet. Nichts desto trotz gibt es nun mal die aktuelle Rechtslage, wie sie es in allen anderen Bereichen auch gibt. Tatsache ist aber auch, dass der Bundestag auf absehbare Zeit sicherlich keine bemerkenswerten Aufweichungen auf den Weg bringen wird, eventuell abgesehen von einer künftigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Hinzu kommt, dass auch der Antrag der Union sich eher auf die Vereinbarkeit der Arbeitszeit mit der Familie fokussiert als auf Verlängerungen, um länger arbeiten zu können. Es bleibt abzuwarten, wieviel mehr Flexibilität dadurch entstehen wird.