A stockphoto (Getty Images)

Brandschutz bei
Veranstaltungen

Welche Zuständigkeiten gibt es?

Für den Brandschutz bei Veranstaltung, ein wichtiger Teil der Veranstaltungssicherheit, sind eine Vielzahl von Personen verantwortlich, z.B.:

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist mit seiner betrieblichen Stellung im weitesten Sinne vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt:

mehr erfahren

Brandschutzhelfer

Der Brandschutzhelfer wird vom Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes benannt.

mehr erfahren

Brandsicherheitswache

Brandsicherheitswachen werden in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert:

mehr erfahren

Evakuierungshelfer

Im Falle einer Evakuierung sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.

mehr erfahren

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

Einwilligung*
Scroll to top