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Baurecht

insb. mit der
Versammlungsstättenverordnung
und Fliegende Bauten

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, daher haben auch alle Bundesländer andere Regelungen getroffen. Es gibt eine Musterbauordnung (kurz: MBO), von der viele Länder die Regelungen übernommen haben.

Zum Baurecht gehört auch die Versammlungsstättenverordnung. Sie ist ein spezieller Teil des Baurechts, genauso wie der Bau von Fliegenden Bauten, Garagen, Verkaufsstätten usw. gesondert geregelt ist. Hierbei handelt es sich um sog. Sonderbauten.

Die Bauordnung ist das übergeordnete Gesetz und regelt (fast) alles zum Thema Bauen, jedoch teilweise sehr oberflächlich. Für konkrete Regelungen in bestimmten Fällen (z.B. eben Locations, Garagen, usw.) gibt es dann entsprechend spezielle Verordnungen.

In dieser Rubrik finden Sie Informationen rund um die (Muster-)VStättVO, die 16 Länderverordnungen, den Text der aktuellen MVStättVO sowie Informationen zu Fliegenden Bauten:

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Themen aus dem Baurecht:

Versammlungsstättenverordnung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Versammlungsstättenverordnung.

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Alle Landes-Regelungen zur VStättVO

Hier finden Sie eine Übersicht der Verordnungen in den 16 Bundesländern:

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Text der MVStättVO

Hier geht es zum Text der MVStättVO in der aktuellen Fassung (2014):

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Fliegende Bauten

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Fliegenden Bauten:

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Betreiber

Hier geht es um den Betreiber einer Versammlungsstätte, die Person stammt also aus dem Baurecht und spielt eine wichtige Rolle in der Veranstaltungssicherheit.

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Veranstaltungsleiter

Über ihn gibt es wohl die meisten Mythen und Irrtümer: Der Veranstaltungsleiter. Wir erklären, wer diese Position einnehmen kann und welche Aufgaben er (nicht) hat.

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