Ein Weihnachtsmarkt macht gerade Schlagzeilen, weil der Veranstalter Zahlungen mit Bargeld verboten hat und sogar Vertragsstrafen angedroht hat, falls doch ein Standbetreiber mit Bargeld bezahlen lässt. Ist ein Bargeldverbot auf Veranstaltungen zulässig?

Grundsätzlich ja.

Keine Überraschung

Der Besucher darf nicht davon überrascht werden. So wäre es rechtlich problematisch, wenn der Besucher sich im Internet ein Ticket kauft, und erst vor Ort erfährt, dass er bspw. Getränke nicht bar zahlen kann.

Wer also ein Bargeldverbot möchte, sollte dies schon beim Ticketkauf deutlich kommunizieren.

Im Übrigen dürfen bspw. bei einem Weihnachtsmarkt die Beschicker und Standbetreiber nicht vom Bargeldverbot überrascht werden, indem es erst nach Vertragsschluss verkündet würde: Denn sicherlich gilt der Bargeldverkehr bei einem Weihnachtsmarkt als üblich, und insbesondere unerwartete Zusatzkosten durch Implementierung technischer Systeme oder die Sorge vor einem Umsatzrückgang (beim betroffenen Weihnachtsmarkt haben schon Besucher in Sozialen Medien angekündigt, den Markt nicht mehr besuchen zu wollen) könnten zu einem Kündigungsrecht führen.

Keine Diskriminierung

Das Bargeldverbot darf niemanden diskriminieren, ohne, dass es dafür einen sachlichen Grund gibt. Denn denkbar könnte eine Diskriminierung wegen des Alters sein (§ 19 Absatz 1 Nr. 1 AGG), wenn ältere Personen keine Möglichkeit haben, die Bezahlmöglichkeiten des Veranstalters wählen zu können.

Dieses Risiko kann der Veranstalter vermeiden, indem er gängige Zahlungsmittel anbietet, z.B. auch die Zahlung mit EC-Karte. Kritisch könnte es hingegen ggf. sein, wenn er nur Zahlungen via Apple Pay oder Google Pay anbietet. Denkbar könnte daher sein, den Besuchern alternative Zahlungsmöglichkeiten anzubieten (z.B. Tokens, Aufladekarten).