Union und SPD haben sich auf einen Entwurf ihres Koalitionsvertrags geeinigt. Darin finden sich einige (wenige) Passagen in Bezug auf die Veranstaltungsbranche. Insbesondere die Clublandschaft wird sich über die Feststellung freuen, dass „Kulturschutzgebiete“ notwendig sind und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkennt und in der TA Lärm berücksichtigt werden sollen.

Spezifische Vorhaben:

Hier ein paar Auszüge aus dem Entwurf:

„Unser Ziel ist die Stabilisierung des Abgabesatzes der Künstlersozialversicherung. Wir prüfen die Vereinfachung des Abgabeverfahrens, zum Beispiel durch Pauschalisierung. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken muss der Künstlersozialabgabe unterliegen.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.

Ticketzweitmarkt

Wir wollen den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Dazu wollen wir insbesondere Preisobergrenzen ermöglichen, Transparenz über den Preis und die Verkäufer der Tickets herstellen und Plattformen dazu verpflichten, gemeldete Falschangaben nach dem „notice and takedown“-Prinzip zu entfernen und dafür ein Meldesystem vorzuhalten. (…)

Verlässlicher Partner der Kultur

Wir sind Kultureinrichtungen, Freier Szene und Breitenkultur ein verlässlicher Partner. … Bauvorhaben beschleunigen wir durch vereinfachte Planungsprozesse und das Zuwendungsrecht entbürokratisieren wir. Wir stabilisieren die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes und aller acht Bundeskulturfonds. Wir systematisieren die Förderung für die Freien Künste und berücksichtigen bei der Bundesförderung Mindestgagen und Honoraruntergrenzen. National bedeutsame Kultureinrichtungen und -veranstaltungen unterstützen wir bei ihrer Entwicklung und Profilierung. Wir wollen den strategischen Austausch zwischen öffentlichen und privaten Kulturförderern intensivieren und Institutionen des kulturpolitischen Diskurses stärken. Die von uns geförderten Kulturangebote sind vielfältig und inklusiv. Wir setzen das Programm „Kultur macht stark“ fort und fördern den Ausbau kultureller Bildungs- und Vermittlungsangebote an Kultureinrichtungen. Öffentlichen Bibliotheken ermöglichen wir die Sonntagsöffnung und prüfen die Fortführung des KulturPasses. Das ehrenamtliche Engagement, zum Beispiel Brauchtum, Amateurkultur und -musik, werden wir gezielt stärken. (…)

Strategie „Kultur & KI“

Künstliche Intelligenz steigert die Möglichkeiten menschlicher Kreativität enorm. Sie bietet großes künstlerisches und kulturwirtschaftliches Potenzial, wenn Urheberrechte gewahrt und künstlich generierte Inhalte erkennbar bleiben. Wir entwickeln mit den Ländern eine Strategie „Kultur & KI“.

Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kreativwirtschaft leistet einen großen kulturellen und wirtschaftlichen Beitrag, den wir durch klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen und Steueranreize sowohl übergreifend als auch branchenspezifisch stärken wollen. (…) Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein.

Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden. (…)

Wir werden die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen innerhalb und außerhalb der Leistungen der Künstlersozialkasse stärken und unbürokratischer auf die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen in der Kunstbranche abstimmen. Wir wollen die Unterstützung für kulturelle Arbeit auf eine breitere Basis stellen. Kultur-Sponsoring, Mäzenatentum, private Stiftungen und Wirtschaftskooperationen können mehr Kultur ermöglichen. (…)

Urheberrecht

Wir prüfen, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA unter Wahrung der berechtigten Urheberinteressen praxisgerecht an die Belange von ehrenamtlichen und anderen nicht-kommerziellen Veranstaltern von zum Beispiel Weihnachtsmärkten oder Sommerfesten in Kindergärten angepasst werden können.“

Allgemeine Vorhaben

Aber auch allgemeine Vorhaben der designierten neuen Regierungskoalition betreffen die Branche, z.B.:

„Den Abbau von Schriftformerfordernissen, insbesondere im Arbeitsrecht (zum Beispiel bei Befristungen), werden wir umsetzen.

Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern.

Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen. Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. (…) Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen.

Die Formvorschriften §§ 126 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch werden wir reformieren, neu strukturieren, vereinfachen und wo erforderlich an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen.“

Daneben soll es auch Vereinfachungen bspw. im nationalen Datenschutzrecht geben, die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen soll gestärkt werden, Hotellerie und Gastronomie sollen von bestimmten Dokumentationspflichten befreit werden.

Nun ja, schauen wir, was am Ende davon übrigbleibt und vor allem, was wie letztlich auch in die Tat umgesetzt wird.