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Veranstaltungsvertrag

Veranstaltungsvertrag – was ist das genau?

Vorweg: Es gibt keine eindeutige Definition dafür. Wie man einen Vertrag nennt, ist grundsätzlich auch egal – es kommt auf den Inhalt bzw. die tatsächliche Ausführung an.

Veranstaltungsvertrag kann sein…

„Veranstaltungsvertrag“ wird bspw. ein Vertrag genannt, …

Nomen est omen?

Wie gesagt: Der Name spielt keine sonderliche Rolle, wichtig ist nur, dass

  • die Rechte und Pflichten klar zugeordnet sind, und
  • die Vertragspartner wissen, um was es geht bzw. wer welche Aufgaben hat.

Daher sollte man seinen Vertrag bestenfalls so benennen, dass klar ist, um was es darin geht. Am besten benennt man die Datei beim Abspeichern (bzw. die Dateivorlage) genauso, wie auch der Vertrag in der Überschrift genannt wird.

Agenturvertrag – rechtssicher, transparent & branchenspezifisch

Sie sind eine Veranstaltungagentur oder ein Veranstalter? Sie möchten Ihre Zusammenarbeit rechtssicher und fair regeln mit klaren Vorgaben zu Leistungsumfang, Vergütung, Subunternehmern und Rechteübertragungen rund um Ihr Event? Sie suchen jemanden, der die Interessen beider Seiten kennt und einen rechtlich einwandfreien Vertrag ausarbeiten kann?

Wir kennen die rechtlichen Fallstricke und können für Sie rechtssichere Agenturverträge erstellen: Profitieren Sie von unserer über 20 Jahre langen Erfahrung mit Agenturen und Veranstaltern in der Veranstaltungsbranche!

Thomas Waetke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Sein Spezialgebiet ist das Veranstaltungsrecht.
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